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Mehrere Stimmen verteilen
und Kandidaten streichen

CSB-FWG sammelt Unterschriften für Wahlrechtsreform

Schloß Holte-Stukenbrock (bs). »Mehr Demokratie beim Wählen« - darunter versteht die Initiative gleichen Namens größeren Einfluss des einzelnen Wählers bei der Zusammensetzung der Kommunalparlamente. Die CSB-FWG-Fraktion in Schloß Holte-Stukenbrock unterstützt die Aktion und sammelt Unterschriften für die Änderung des Wahlrechts.
Statt bisher bei Kommunalwahlen nur die Stimme für die Partei oder Wählervereinigung und den Kandidaten im Wahlbezirk abgegeben zu können, soll jeder Wahlberechtigte künftig so viele Stimmen haben, wie es Sitze im Kommunalparlament gibt. Diese Stimmen könnten dann alle für eine Partei, aber auch auf Kandidaten verschiedener Parteien verteilt werden. Maximal soll eine Person drei Stimmen erhalten können.
»Für Schloß Holte-Stukenbrock bedeutet das 32 Stimmen für jeden Wähler«, sagte gestern CSB-FWG-Fraktionsvorsitzender Uwe Thost bei der Vorstellung des Vorhabens. Großer Vorteil wäre, dass gezielt bestimmte Personen gewählt und sogar vom Stimmzettel gestrichen werden könnten. Der Vorstand habe in der vergangenen Woche beschlossen, die Unterschriftensammlung der Initiative zu unterstützen. So sollen bis Ende Mai in der Stadt die Unterschriften gesammelt werden.
Der Wähler hat nach Vorstellungen der Initiative künftig auch in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit - in 13 von 16 Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen bei Kommunalwahlen schon - eine Partei zu wählen, aber seine Stimmen unterschiedlichen Personen zu geben. Wird nur die Partei gewählt, werden je drei Stimmen pro Namen laut Liste vergeben. Wer eine Partei favorisiert, aber einen Bewerber partout nicht leiden mag, kann diesen einfach streichen. Selbst das Verteilen der in Schloß Holte-Stukenbrock 32 Stimmen auf Vertreter unterschiedlicher Parteien ist möglich. Wahlbezirke sind damit überflüssig. Das Verteilen der Stimmen auf Kandidaten aus verschiedenen Listen wird panaschieren, das Zuteilen mehrerer Stimmen auf einen Kandidaten kumulieren genannt.
»Diese neue Regelung hat Vorteile für alle kleineren Parteien und Vereinigungen«, sagte Uwe Thost. Da alle Kandidaten bestimmte politische Schwerpunkte verkörperten, würden bestimmt mehr Stimmen auf sie entfallen. Außerdem, und das sei wohl ein Vorteil für die größeren Parteien, seien heftige Debatten über die Listenplätze künftig überflüssig, da durch das Wahlsystem die Person gestärkt würde. »Das angestrebte System ist fairer und gerechter, in den Rat kommen dann diejenigen 32 Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben«, so Thost. Möglichen Einwänden, das wäre alles zu kompliziert, hält er entgegen, dass es aus anderen Bundesländern schon Erfahrungen gibt. Die Zahl der ungültigen Stimmzettel sei nicht gestiegen.
In NRW müssen mindestens 66 152 gültige Unterschriften, das sind 0,5 Prozent der Wahlberechtigten, zusammen kommen, damit der Landtag im Herbst das Thema behandeln muss. Das Kommunalwahlgesetz soll ohnehin geändert werden, doch das Verteilen von Stimmen auf mehrere Parteien oder Personen steht dabei bisher nicht zur Debatte.
Unterschriftenlisten liegen aus im Sportgeschäft »SSC Sport 2000« am Holter Kirchplatz. Ansprechpartner sind in Schloß Holte-Stukenbrock die Ratsmitglieder Uwe Thost, Martin Wildemann und Roswitha Irmer. Telefonische Anfragen zum angestrebten neuen Wahlrecht beantwortet Uwe Thost unter 0 52 07/92 33 33 oder 01 71/7 47 61 37.
Der CSB-FWG-Fraktionschef hofft, dass in Schloß Holte-Stukenbrock wenigstens 60 Unterschriften zusammenkommen. Eine Prognose zur Zahl sei aber schwierig. Eigentlich sollten alle Mitglieder und Vertreter der kleineren Parteien und Wählergemeinschaften unterschreiben. Er hoffe auf ein Zustandekommen der Zahl der Unterschriften. Er erhoffe sich von dem größeren Einfluss der Bürger auf die Politik letztlich auch eine höhere Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen. Diese lag im Jahre 2004 bei deutlich unter 60 Prozent.
Weitere Informationen unter
www.neues-wahlrecht.de

Artikel vom 08.05.2007