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Freizeitarrest als milde Form

Drogendealer bekommt einen zweifachen Denkzettel


Hiddenhausen (cl). »Der Freizeitarrest, den ich jetzt gegen Sie verhänge, ist die nette Ausgabe vom Gefängnis. Dabei können Sie ja mal ausprobieren, ob Ihnen das so gefällt« kündigte Richterin Alea Blöbaum dem 20-jährigen Lars M. aus Hiddenhausen an.
Er hatte vom 1. Mai bis zum 24. August 2006 etwa 30 mal bis zu 1,5 Gramm Marihuana erworben. Das Negativste daran war: Am 21. April 2006 war er von derselben Richterin zu 80 Arbeitsstunden verurteilt worden, weil er auf dem Parkplatz vor der Discothek X mit Ecstasy-Pillen und Marihuana angetroffen wurde.
Die Stunden hat er zwar brav abgearbeitet, während dieser Zeit aber laufend weitere Drogen gekauft!
Verteidiger Jochen Meyer zu Bexten hatte aber gute Vorarbeit geleistet: Sein Mandant konnte schriftlich nachweisen, dass er jetzt regelmäßigen Kontakt zur Drogenberatung hält.
Ebenso hat er mit freiwilligen Drogenscreenings unter Beweis gestellt, dass er schon längere Zeit keine Drogen mehr konsumiert hat. Diese positive Verbesserung solle honoriert werden, meinte der Fachanwalt für Strafrecht.
Lars M. bekam einen zweifachen Denkzettel: Neben dem erwähnten Wochenendarrest kommen 120 gemeinnützige Arbeitsstunden auf ihn zu.
Sollte der Angeklagte allerdings rückfällig werden und wieder zu Drogen greifen, fällt er unter das deutlich schärfere Erwachsenenstrafrecht.

Artikel vom 07.05.2007