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Dealer droht nun
die Abschiebung

Afrikaner muss vier Jahre ins Gefängnis

Gütersloh/Bielefeld (uko). Ein schwarzafrikanischer Rauschgifthändler aus Gütersloh soll vier Jahre Haft absitzen. Das hat gestern das Landgericht entschieden, das dem Mann vierfaches Handeln mit Marihuana zur Last legte.

Der Gambier Momodou S. (37) hält sich mit Unterbrechungen seit 16 Jahren in Deutschland auf. Nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war, erhielt er nach seiner Heirat mit einer Deutschen und der Geburt eines gemeinsamen Kindes eine Duldung. Mit den ihm zur Last gelegten Taten war diese Aufenthaltsberechtigung nun jedoch arg gefährdet. S. sollte, so die Staatsanwaltschaft, im November und Dezember 2006 vier Lieferungen von insgesamt 18 Kilogramm Marihuana arrangiert haben. Die beiden letzten »Deals« indes waren unter Aufsicht der Drogenfahnder abgelaufen. Am 13. Dezember war Momodou S. dann auf dem Bahnhof in Avenwedde festgenommen worden.
Der Gambier hatte am ersten Verhandlungstag vor der 3. Strafkammer die Vorwürfe fast ausnahmslos bestritten. Als die Richter gestern einen der ermittelnden Beamten als Zeugen und die Telefonüberwachungsprotokolle hören wollten, legte S. ein umfassendes Geständnis ab.
Im Hinblick auf seinen Verbleib in Deutschland erhoffte seine Verteidigerin denn auch eine milde Bestrafung. Immerhin habe sich Momodou S. in seinem Gastland vorbildlich integriert, das sei auch von seinem Arbeitgeber bestätigt worden. Im übrigen habe er weiterhin ein ausgezeichnetes Verhältnis zu Noch-Ehefrau und Tochter, meinte die Rechtsanwältin, die im Sinne ihres Mandanten ein mildes Urteil erhoffte.
Dass das Gericht sich eher am Strafantrag von Staatsanwältin Sabine Schröder (vier Jahre und drei Monaten Freiheitsstrafe) orientierte und eine Gesamtstrafe von vier Jahren festsetzte, begründete Kammervorsitzender Reinhard Kollmeyer mit deutlichen Worten. Die Abschiebung eines Straftäters, der zu mehr als drei Jahren Haft verurteilt worden sei, sei in Deutschland eine unumgängliche Praxis. »Einem Gericht ist es nicht gestattet, eine solche Regelung mit einem entsprechenden Urteil zu umgehen«, erklärte Kollmeyer, »diese Folge haben Sie sich selbst zuzuschreiben.« Zudem sei fraglich, ob Drogenhändler »die richtigen Väter für ihre Kinder sind«. Zumindest seien sie »ein schlechtes Vorbild«.

Artikel vom 03.05.2007