Lübbecke (ee). Fürs erste ist der Kelch an der Stadt noch einmal vorbeigegangen. Die Bezirksregierung Detmold hat jetzt der Stadt eine Ausnahmegenehmigung erteilt, keine hauptamtliche Feuerwache einrichten zu müssen. Die Genehmigung ist bis 30. Juni 2008 befristet. Dies ist eigentlich Pflichtaufgabe für mittlere kreisangehörige Städte mit mehr als 25 000 Einwohnern - sofern sie keine moderne und schlagkräftige Feuerwache unterhalten. Lübbecke erfüllt diese Vorgabe und hat deshalb die Ausnahmegenehmigung erhalten.