28.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Maßregelvollzug
neu geregelt


Berlin (dpa). Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit die Unterbringung von Straftätern in der Psychiatrie und in Erziehungsanstalten neu geregelt. Mit dem Gesetz soll der so genannte Maßregelvollzug effektiver werden und sich stärker nach den Erfolgsaussichten einer Therapie richten. Dem Gesetzentwurf, dem eine zehn Jahre währende Debatte vorausgegangen war, stimmten am Freitag Union, SPD, FDP und Grüne zu.
Nach dem neuen Gesetz kann von der bisherigen strengen Regel »Maßregel vor Strafe« abgewichen werden. Justizministerin Brigitte Zypries: »Wie lange jemand in einer Erziehungsanstalt untergebracht wird, muss sich nach der Therapie richten und nicht nach dem Maß seiner Freiheitsstrafe.«

Artikel vom 28.04.2007