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Neue Prüffristen für private Tankanlagen sind in Kraft


Warburg (WB). Für oberirdischen Tankanlagen, in denen wassergefährdende Stoffe wie Heizöl, Dieselkraftstoff oder Flüssigdünger gelagert werden, gelten neue Prüfpflichten. Das betrifft Öltanks in Privathäusern, aber auch Behälter in Betrieben. Zuständig für die Überprüfung durch zugelassene Sachverständige sind die Eigentümer. Darauf weist die Untere Wasserbehörde des Kreises hin.
Seit Jahresbeginn müssen außerhalb von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten oberirdische Tankanlagen mit mehr 10 000 Litern Fassungsvermögen regelmäßig von einem Sachverständigen geprüft werden. Besteht eine Anlage aus mehreren, ständig verbundenen Behältern, wie es bei Heizöltanks häufig der Fall ist, zählt das Fassungsvermögen aller Behälter. Bis Ende letzten Jahres galt die Prüfpflicht nur für Tankanlagen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 40 000 Litern.
Auch in Wasser- oder Heilquellenschutzgebieten wurde die Prüfpflicht für Dieseltankanlagen verschärft. Sie gilt jetzt für alle Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern. Für die regelmäßigen Prüfungen müssen die Eigentümer Sorge tragen und einen Sachverständigen mit der Prüfung beauftragen. Nach der erstmaligen Prüfung besteht eine regelmäßige Prüfpflicht im Abstand von fünf Jahren.
Wer eine prüfpflichtige Tankanlage betreibt und noch keinen Sachverständigen beauftragt hat, sollte dies umgehend nachholen. Anlagen, die noch nicht geprüft worden sind, erfüllen nicht die Auflagen. Das kann Probleme mit der Versicherung und eine Geldbuße zur Folge haben.
Fragen zu diesem Thema beantwortet Gerhard Hesse von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter unter Telefon 05641/789930. Dort sind auch Namen und Adressen von Sachverständigen zu erthalten.

Artikel vom 25.04.2007