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Noch kein
Urteil gefällt


Salzkotten/Minden (sen). Im Rechtsstreit um zurück geforderte Fördermittel zwischen dem Landrat des Kreises Paderborn und der Stadt Salzkotten ist gestern vor dem Verwaltungsgericht Minden noch kein Urteil gesprochen worden. Die Stadt Salzkotten hatte gegen den Kreis Paderborn geklagt, weil dieser Fördermittel in Höhe von rund 35 000 Euro, die 1994 beim Bau des Feuerwehrgerätehauses in Oberntudorf geflossen sind, zurück haben will. Die Paderborner Behörde hatte unter anderem die Verwendung von Zuschüssen für Sachgegenstände beanstandet. Außerdem vertritt sie die Aufassung, dass freiwillige Arbeitsleistungen nicht förderungsfähig seien. Das Verfahren unter Vorsitz von Richter Arnold Alberts ist gestern noch einmal bis Ende Mai vertagt worden. Knackpunkt waren die Sachgegenstände. Hier hat der Kreis Paderborn noch einmal Gelegenheit, sich bis Ende Mai schriftlich zu äußern. Hinsichtlich der Arbeitsleistung scheint sich jedoch für die Stadt Salzkotten eine negative Tendenz abzuzeichnen. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass freiwillige Arbeitseinsätze zwar gesellschaftspolitisch erwünscht, aber wohl nicht förderungsfähig seien. Damit hätte die Klage der Stadt Salzkotten wenig Aussicht auf Erfolg.

Artikel vom 24.04.2007