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»Auch eingegrünt
weithin sichtbar«

Biogasanlage heute im Kreisausschuss

Vlotho-Exter (pjs). Der geplante Bau einer Biogasanlage in Exter beschäftigt jetzt auch den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Planung des Kreises Herford: In seiner Sitzung am heutigen Donnerstag berät das Gremium im Kreishaus über die von der Stadt Vlotho vorgesehene Änderung des Flächennutzungsplanes.

Die Stadt Vlotho will (wie mehrfach berichtet) im Außenbereich und Landschaftsschutzgebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Biomasseanlage schaffen, die unter anderem mit in einer Erhitzungsanlage behandelten Speiseresten betrieben werden soll. Dazu soll der Flächennutzungsplan geändert und ein Sondergebiet ausgewiesen werden. Rechtliche Bedenken gegen die geplante Biogasanlage ergeben sich unter anderem daraus, dass die Biomasse nicht überwiegend aus dem landwirtschaftlichen Betrieb oder aus nahegelegenen landwirtschaftlichen Betrieben stammt. Zudem überschreite die vorgesehene elektrische Leistung die im Baugesetzbuch vorgesehene Grenze von 0,5 Megawatt. »Aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde bestehen gegen die Flächennutzungsplanänderung erhebliche Bedenken«, heißt es in der Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss.
So werden die Rundwanderwege sowie die vielfältigen Aktivitäten rund um Lindemanns Mühle als Belege für »die hohe Erholungsqualität des Ortsteiles« angeführt. Der Soleradweg führe unmittelbar an der Hofstelle entlang. Auch mit Eingrünung bleibe die Biomasseanlage auf Grund ihrer Ausdehnung und der Höhe der einzelnen Anlagenteile weithin sichtbar und beeinträchtige Landschaftsbild und Erholungsqualität erheblich. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes werde zudem durch eine Flächenversiegelung von etwa 8500 Quadratmetern gemindert.
Nach dem Außenbereichserlass des Bau- und Verkehrsministeriums sowie des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz seien Biomasseanlagen insbesondere auch zulässig in Gewerbe- und Industriegebieten, heißt es in der Verwaltungsvorlage, weiter: »Demzufolge ist es also nicht erforderlich, eine Biomasseanlage zwingend im Landschaftsschutzgebiet zu errichten.«
Der Landschaftsbeirat hatte sich am 1. März bereits gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes ausgesprochen. Darüber hinaus ist seit Mitte März eine Nachbarklage gegen die vom Kreis erteilte Baugenehmigung zur Aufstellung einer Erhitzungsanlage für gesammelte Speisereste anhängig. Der Inhaber der Baugenehmigung für die Erhitzungsanlage für Speisereste möchte auch die Biogasanlage betreiben.
Vom Umweltausschuss des Kreises wird nun eine Vorentscheidung erwartet, ob der Kreistag in seiner Sitzung am 15. Juni gegen die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes Widerspruch einlegt oder nicht.
Die Sitzung beginnt um 15 Uhr im Raum 3.00 des Herforder Kreishauses.

Artikel vom 19.04.2007