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Breite Bürgerfront
gegen Hähnchenstall

Initiative sammelte bereits 382 Protestunterschriften

Von Bernhard Liedmann
(Text und Foto)
Borchen (WV). Bei der geplanten Mastanlage für 39 999 Hähnchen bei Nordborchen bahnt sich eine juristische Auseinandersetzung an. Die Bürgerinitiative gegen die Anlage hat inzwischen 382 Protest-Unterschriften gesammelt, am 26. April soll der Bauauschuss erneut beraten. Sollte nochmals eine Ablehnung erfolgen, wird der Regierungspräsident die Anlage nicht genehmigen. Dann wird voraussichtlich der Klageweg folgen.

Dem Vernehmen nach hat der Antragsteller bereits einen Rechtanwalt eingeschaltet. Er will knapp 300 Meter vom Ortsrand entfernt einen Maststall mit einer Größe von 93 mal 20 Meter für 39 999 Hähnen bauen (wir berichteten). Genehmigungsbehörde ist der Regierungspräsident (RP) in Detmold. In der Sitzung des Bauauschusses Anfang März hatten die Mitglieder mehrheitlich die Anlage abgelehnt. Bürgermeister Heinrich Schwarzenberg hatte daraufhin den Beschluss beanstandet und mit namentlicher Abstimmung im Falle einer Schadensersatzklage gegen die Gemeinde gedroht.
Für die Sitzung des Bauauschusses am 26. April soll erneut ein Einvernehmen erteilt werden. Ob sich dafür jedoch eine Mehrheit findet, ist angesichts des Bürgerprotestes fraglich. Die Bürgerinitiative hat inzwischen 382 Unterschriften gesammelt, die am Montag dem Bürgermeister im Vorfeld der Bauauschusssitzung übergeben werden sollen. Bis dahin will die Protestbewegung weitere Unterschriften sammeln.
Der Regierungspräsident in Detmol sieht derzeit jedoch keinen Grund, diesen Maststall abzulehnen, so Hauptdezernent im Immissionsschutzdezernat Rainer Hohnemann. So sei die Zuwegung durch die bestehende Biogasanlage in der Nähe gesichert und auch die Geruchsbelastung kein Problem. Der RP wäre jedoch an das Votum der Gemeinde gebunden. Sollte erneut eine Ablehnung erfolgen, genehmige man die Anlage nicht. Dann habe der Bauherr aber die Möglichkeit der Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid und könnte auch die Gemeinde auf Schadensersatz verklagen.
In Borchener Parteikreisen wird derzeit überlegt, ob im Falle einer Ablehnung eine geheime Abstimmung beantragt wird. Damit wäre eine persönliche Haftung einzelner Ratsmitglieder ausgeschlossen.

Artikel vom 19.04.2007