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Aktuelles Stichwort


Ich-AG

Die Ich-AG bezeichnet ein Einzelunternehmen, das von einem Arbeitslosen gegründet worden ist, der für diese Existenzgründung einen Existenzgründungszuschuss (EXGZ) erhält. Der Begriff wurde von den Autoren des Hartz-Konzeptes geprägt, ist jedoch nicht amtlich. Der EXGZ war ein Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Mit ihm sollte dem Arbeitslosen der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert werden.
Vom 1. Juli 2006 an wird diese Subvention nur noch gezahlt, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Neue Bewilligungen sind ausgeschlossen, da die Maßnahme durch den so genannten Gründungszuschuss abgelöst wurde; dieser kann von Arbeitslosengeld I-Empfängern seit dem 1. August 2006 beantragt werden; Empfänger von Arbeitslosengeld II (»Hartz IV«) haben dagegen keinen Rechtsanspruch mehr auf Existenzgründungszuschuss.

Artikel vom 18.04.2007