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Keine »Staatsaktion«,
aber viele Fragen

In Delbrück brannten immergrüne Fichten

Delbrück (WV/he). Es soll keine »Staatsaktion« sein, eine Anfrage ist es für die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Delbrück aber auf jeden Fall Wert. Es geht um das Verbrennen immergrüner Fichten. Die Frage, ob ein Gartenbaubetrieb am Helmingsdamm in Osterloh sich an die Auflagen gehalten hat, soll in der Ratssitzung am 10. Mai geklärt werden.

Fraktions-Vorsitzender Helmut Suren verweist auf die »Allgemeinverfügung zum Verbrennen von Gehölzschnitt vom 10. November 2006«, erlassen vom Bürgermeister. Darin stehe unter anderem, dass die geplante Verbrennung mindestens einen Tag vorher unter Angabe der genauen Ortslage, des Datums, der Uhrzeit und der telefonischen Erreichbarkeit des Verantwortlichen dem Ordnungsamt der Stadt Delbrück anzuzeigen sei. Verbrannt werden dürfe nur im Zeitraum vom 2. November bis zum 31. März an Werktagen von 9 bis 16 Uhr, das Holz müsse so trocken sein, dass es unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrenne und der Verbrennungsort müsse außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und 200 Meter von einer Wohnbebauung liegen.
Suren: »Den Sinn und die Vorgaben hat meines Erachtens ein Gartenbaubetrieb nicht eingehalten.« Er habe am Helmingsdamm zu groß gewordene Weihnachtsbäume, mit denen kein Gewinn mehr im beabsichtigten Sinne zu erzielen gewesen und die nicht ins Geld gewachsen seien, in der für ihn billigsten Lösung massenweise verbrannt. Das Verbrennen immergrüner Fichten, die ein enormes Qualmpotenzial haben, soll nach Aussagen von Belästigten mehr als zwei Tage gedauert haben. Am zweiten Tag habe Suren selbst die Beeinträchtigung erfahren dürfen. Er fragt die Verwaltung jetzt, ob und inwieweit Grenzen überschritten wurden und was Nachbarn hinnehmen müssten. Weiter: Entspricht massenweises Verbrennen kurz zuvor gefällter, nicht mehr verkaufbarer Weihnachtsbäume dem Sinne der Allgemeinverfügung? Wo liegen im Genehmigungsverfahren die Grenzen der »wirtschaftlichen Unzumutbarkeit« und werden diese bei der Anmeldung geprüft? Wird ein Unterschied zwischen Privatleuten und Gewerbebetrieben bei der Erlaubnis zum Verbrennen von Gehölzschnitt gemacht? Abschließend betont der SPD-Fraktionschef, dass sich die Verwaltung nach »Alarmierung« intensiv um eine Regulierung bemüht habe.

Artikel vom 19.04.2007