18.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Katholischer Sieg im Betten-Streit

Krankenhausplanung: Verwaltungsgericht »kassiert« Feststellungsbescheide

Von Michael Delker
Gütersloh (WB). Das St. Elisabeth-Hospital Gütersloh und das St. Vinzenz-Hospital Wiedenbrück haben mit ihren Klagen Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht in Minden hob gestern die Feststellungsbescheide des NRW-Gesundheitsministeriums zur Ausweisung von Betten in den Disziplinen Unfallchirurgie und Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde (HNO) auf.

Leidtragende der Entscheidung sind das Städtische Klinikum Gütersloh und seine Betriebsstätte in Rheda. Dem Klinikum waren im Juli 2005 40 Betten in der Allgemeinchirurgie, 30 Betten in der Unfallchirurgie und 10 HNO-Betten zugewiesen worden. Diese sind in den Disziplinen Unfallchirurgie und HNO seit gestern in Frage gestellt. Nachdem das Verwaltungsgericht die Feststellungsbescheide »kassiert« hat, muss die Bezirksregierung neue Bescheide erlassen. »Dazu wird das Ministerium die für seine damaligen Entscheidungen maßgeblichen Auswahlkriterien mitteilen müssen«, heißt es in einer Stellungnahme des Verwaltungsgerichts.
Das St. Elisabeth-Hospital vertritt den Standpunkt, dass die Ausweisung von 30 Betten in der Fachabteilung Unfallchirurgie am Städtischen Klinikum Gütersloh ohne nachvollziehbare Begründung und ohne Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des katholischen Krankenhauses erfolgt ist. Durch das gestrige Ergebnis sieht sich Verwaltungsdirektor Dr. Stephan Pantenburg in seiner Rechtsauffassung bestätigt: »Es ist ein Urteil gegen sachferne und willkürliche Entscheidungen in der Krankenhausplanung.«
Vom Gericht anerkannt wurde die Konkurrenzsituation zwischen St. Elisabeth- und St. Vinzenz-Hospital auf der einen und dem Städtischen Klinikum auf der anderen Seite. Es gebe inzwischen einen regelrechten »Markt« betreffend der Krankenhausversorgung, der dazu führe, dass zwischen den Konkurrenten eine Auswahlentscheidung zu treffen sei. Ob und nach welchen Kriterien das allein zuständige NRW-Gesundheitsministerium im Jahr 2005 eine solche Auswahlentscheidung getroffen hat, konnte die Kammer nicht feststellen. Im Unterscheid zum Oberverwaltungsgericht Münster vertrat sie die Meinung, dass in Bezug auf die unfallchirurgischen Betten nicht nur eine »Umwidmung« der bisher allgemein der Chirurgie zugewiesenen Betten erfolgt und deshalb eine Entscheidung zwischen den beiden Bewerbern erforderlich gewesen sei. Diese Auswahlentscheidung war für das Gericht mangels entsprechender Begründung nicht nachvollziehbar.
Das St. Vinzenz-Hospital beansprucht neben den zehn HNO-Betten bis zu 54 weitere Betten in der Allgemeinchirurgie für sich. Diese wurden früher im Ev. Krankenhaus in Rheda vorgehalten. Das Verwaltungsgericht wies die Klage im Hinblick auf die 54 Betten ab, weil dem St. Vinzenz-Hospital die bereits zuvor zugewiesenen 89 Planbetten erhalten geblieben waren. In allen anderen Kliniken im Kreis Gütersloh war die Zahl der allgemeinchirurgischen Betten reduziert worden.

Artikel vom 18.04.2007