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Berufung
angekündigt

Reaktion der Stadt


Gütersloh/Rheda (WB/mdel). Die Stadt Gütersloh reagierte gestern postwendend auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Minden. Die Trägerin des Städtischen Klinikums kündigte an, Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen.
In einer Stellungnahme war Krankenhausdezernent Dr. Klaus Wigginghaus um Gelassenheit bemüht. »Das Gericht nimmt nicht grundsätzlich Bezug auf die fachliche Aufteilung, es sieht vielmehr in der Begründung des Landes einen Formfehler«, lautete sein Kommentar. Der Sache nach liege darin keine negative Entscheidung. Für das Klinikum und den Standort Rheda werde das Urteil keine unmittelbaren Folgen haben. Bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung gelte weiterhin der Bescheid des Landes. Hoffnung schöpft Wigginghaus zudem aus der Änderung des Krankenhausgesetzes zum 1. Januar 2008. Danach gebe das Land lediglich die Rahmenplanung vor, die Schwerpunkte - so die Aufteilung in allgemein- und unfallchirurgischen Betten - würden dann von den Kliniken selbst gesetzt.

Artikel vom 18.04.2007