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Bierkrug in das
Gesicht geschlagen

Amtsgericht stellt Verfahren ein

Werther/Halle (mapu). Unfall oder vorsätzliche Körperverletzung? Dass ein 23-jähriger Wertheraner mit einem Bierkrug absichtlich einem anderen Mann ins Gesicht geschlagen hatte, konnte ihm gestern vor dem Amtsgericht Halle nicht nachgewiesen werden. Das Verfahren wurde gegen ein Schmerzensgeld von 1750 Euro eingestellt.

Gegen 1 Uhr hatte der Angeklagte am 29. Juli 2006 das Bierfest auf dem Venghaussplatz mit einem halb vollen Bierkrug in der Hand in Richtung Busbahnhof verlassen. Der Weg führte ihn durch einen schmalen Durchgang, den zeitgleich mehrere andere Personen nutzten.
Von hinten habe er urplötzlich einen starken Stoß verspürt und sei mit dem Gesicht gegen die Wand geschleudert worden, sagte der Student aus. »Durch die heftige Drehbewegung muss ich den Bierkrug durch einen Reflex hochgerissen haben«, schlussfolgerte der 23-Jährige. In jedem Fall traf er mit dem Gefäß einen ebenfalls zum Bus eilenden 25-jährigen Bielefelder im Gesicht. Das Opfer verlor mehrere Zähne und erlitt Verletzungen am Kieferknochen.
»Es war ein Unfall und wirklich keine Absicht«, beteuerte der Beschuldigte entgegen der Anklage, die gar von einem Wurf des Bierkrugs über mehrere Meter sprach. Diese Version stützte auch ein Zeuge, der vom Angeklagten bereits vor dem engen Durchgang angepöbelt worden sei, als er dort mit vier Freunden stand: »Ich habe mich mit dem Kerl gestritten, aber meine Kollegen haben uns auseinander gehalten.« Der Täter sei zunächst weitergegangen, habe sich jedoch plötzlich umgedreht und den Bierkrug auf den Zeugen geschleudert.
Weil er sich geduckt habe, hätte der Krug den weiter hinten gehenden Geschädigten im Gesicht getroffen. Mit einer zweiten Zeugenaussage aus der Gruppe, wonach das Opfer direkt zwischen Täter und erstem Zeugen gestanden habe, nahm das Wirr-Warr seinen Lauf. Zumal der Geschädigte selbst nicht von einem Wurf, sondern lediglich einem Schlag aus kurzer Distanz sprach: »Eine Person stand allein im Durchgang, drehte sich um und haute mir das Glas dann stumpf ins Gesicht.«
»Das Gericht tut sich schwer, hier einen Vorsatz des Angeklagten anzunehmen«, erklärte Richter Peeter-Wilhelm Pöld aufgrund der widersprüchlichen Aussagen, die eine eindeutige Aufklärung der Geschehnisse nicht zuließen. Während das strafrechtliche Verfahren gegen ein Schmerzensgeld eingestellt wurde, dürfte eine zivilrechtliche Verfolgung fortgesetzt werden.

Artikel vom 17.04.2007