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Grillunfall:
Dreijährige
verletzt

Verbrennungen 2. Grades

Schloß Holte-Stukenbrock (kl). Ein dreijähriges Mädchen ist bei einem Grillunfall am Samstag Abend in Schloß Holte-Stukenbrock schwer verletzt worden. Es wurde nach der Behandlung durch den Notarzt mit Verbrennungen zweiten Grades in eine Spezialklinik in Hamm gebracht.

Der Unfall ereignete sich gegen 19.45 Uhr. Nach Darstellung des Vaters der Dreijährigen sei der Grill bereits angezündet gewesen, habe aber noch keine ausreichende Glut gehabt, so dass er zusätzlichen Spiritus auf die Grillkohle geschüttet habe, berichtet die Polizei. Danach sei es nicht sofort, sondern mit einer gewissen Verzögerung zu einer Verpuffung gekommen. Das Kind habe zunächst in sicherer Entfernung vom Grill gespielt und sei unglücklicherweise in dem Moment näher gekommen, als die große Stichflamme sich entzündete.
Mit dem verletzten Kind fuhren die Eltern zur Polizeiwache, von wo aus der Notarzt alarmiert wurde Es wurden Brandblasen im Gesicht, am Oberschenkel und an der Hand des Mädchens festgestellt. Die Ermittlungen der Polizei sind noch nicht abgeschlossen.
Die Polizei warnt eindringlich vor der Verwendung von Spiritus und Benzin zum Entzünden eines Grills. Die Gefahr einer Stichflamme sei sehr groß. Auch die haftungsrechtlichen Folgen seien erwähnenswert: Das Oberlandesgericht Hamm habe Grillen unter Zuhilfenahme von Spiritus als grob fahrlässig angesehen und einen Familienvater zu 30 000 Euro Schadensersatz verurteilt. Nachfolgend Tipps der Polizei für richtiges Grillen:
Um das Grillen sicher zu gestalten, kann einiges getan werden. Gerade beim Neukauf eines Grills sollte vor allem auf Qualität, Standfestigkeit und Handlichkeit geachtet werden. Wichtig ist auch ein ebener, fester Standplatz. Für den schnellen Glutaufbau kann ein Blasebalg verwendet werden, wobei ein großer Abstand zur glühenden Kohle eingehalten werden muss. Es ist ratsam, stets einen mit Wasser oder Sand gefüllten Eimer, einen Feuerlöscher oder eine Löschdecke in Reichweite stehen zu haben. Aber Achtung: Wasser sollte nie auf brennendes Fett geschüttet werden; Fett muss durch Abdecken gelöscht werden. Infos zum Thema Brandverletzungen gibt die Elterninitiative brandverletzter Kinder - Paulinchen e.V. - unter Tel. 0 18 05/11 21 23.
www.paulinchen.de

Artikel vom 16.04.2007