14.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Todeskandidat aus
Lemgo bangt weiter

Riechmann-Prozess wird nicht neu aufgerollt


Washington/Tallahassee (dpa). Der Prozess gegen den in den USA zum Tode verurteilten Dieter Riechmann wird nicht neu aufgerollt. Das höchste Gericht des Staates Florida in Tallahassee wies jetzt einen entsprechenden Antrag der Verteidigung zurück.
Der aus Lemgo stammende Riechmann war - wie mehrfach berichtet - 1988 wegen Mordes an seiner damals 33-jährigen Freundin Kersten Kischnick zum Tode verurteilt worden.
Dem Urteilsspruch zufolge soll er die Prostituierte vorsätzlich und aus Habgier getötet haben, um ihre Lebensversicherung zu kassieren.
Allerdings hat der Deutsche, der hartnäckig seine Unschuld beteuert, noch eine Chance, der Giftspritze zu entgehen. Das Todesurteil war 1996 nämlich wegen Verfahrensfehlern bei der Beratung des Strafmaßes ausgesetzt worden. Das heißt, dass der Schuldspruch zwar weiter gültig ist, aber neue Beratungen über Leben oder Tod für den heute 62-Jährigen stattfinden sollen.
Wann, ist noch offen. Denn zunächst wollten Riechmann und sein Verteidigerteam versuchen, einen Prozess und damit möglicherweise einen Freispruch zu erreichen - eine Hoffnung, die jetzt bitter enttäuscht wurde.
Der Oberste Gerichtshof Floridas folgte den Argumenten von Riechmanns Verteidigern nämlich nicht.

Artikel vom 14.04.2007