14.04.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zum Sparkassen-Einbruch überredet

48-Jähriger wegen Beihilfe vor Gericht - Bekannte gehörten Bande an

Steinhagen/Halle (fn). Als einen »Freundschaftsdienst« bezeichnete es der Angeklagte, als eine »ziemlich dämliche Tat« sein Anwalt: Der 48-jährige Bielefelder Konstantin A. hatte sich zum Wache schieben bei einem Sparkassen-Einbruch überreden lassen und musste sich Freitag vor dem Amtsgericht Halle verantworten.

Die Steinhagener Kreissparkassen-Filiale Voßheide war in der Nacht zum 30. März 2006 das Ziel von vier Männern unterschiedlicher europäischer Nationalität gewesen. Sie brachen Schließfächer auf, als sie von einem Polizeiteam überwältigt wurden. Eine Sonderkommission hatte die Spur einer zehnköpfigen Bande verfolgt, die im Raum Gütersloh und Lippe insgesamt in 15 Sparkassen und Banken eingebrochen war und aus Kundenschließfächern Wertgegenstände und Bargeld in Höhe von 100 000 Euro erbeutet hatte. In derselben Nacht wurden auch vier weitere Banden-Mitglieder nach einem Einbruch in Detmold-Hiddesen festgenommen.
Doch während die anderen Einbrecher aus Bielefeld und Gütersloh als Intensivtäter einzustufen sind, waren zwei der in Steinhagen festgenommenen Beteiligten in die Pläne der gewerbsmäßig handelnden Kriminellen offenkundig nicht eingeweiht. Sie wären aus Neugier hinter den beiden anderen hinterhergefahren, berichtete Konstantin A., und als sie gebeten worden wären, vor der Sparkasse aufzupassen, hätten sie das auch getan. Dabei gab es noch nicht einmal eine telefonische Verbindung zu den Haupttätern, um diese bei Bedarf tatsächlich zu warnen. Auch eine Beteiligung an der Beute sei kein Thema gewesen.
Wie der andere 47-jährige »Wachposten« vor Gericht schilderte, hatte man sich am Abend in einer Kneipe in Sieker getroffen. »Was willst du nachts in der Bank, das ist doch hirnverbrannt«, sei seine erste Reaktion auf die Pläne gewesen. Doch dann sei man mit zwei Autos nach Steinhagen gefahren: die beiden, die den Einbruch planten, in Richtung Sparkasse, er und Konstantin in eine Kneipe. Auf dem Rückweg hätten sie dann zufällig in Quelle den Wagen der anderen beiden gesehen. Wie diese berichteten, seien sie gestört worden und baten darum, für sie Schmiere zu stehen.
Nachdem eines der Autos am »Landhaus« an der B 68 geparkt worden war, fuhr man gemeinsam zur Bank, so der 47-Jährige. Er schäme sich für diese Dummheit.
Auch die Staatsanwaltschaft glaubte nicht, dass der Angeklagte, der bereits mehrere Wochen in Untersuchungshaft verbracht hatte, von den gewerbsmäßigen Einbrüchen seiner Bekannten gewusst habe. Doch Beihilfe zu schwerem Einbruch erfordert eine deutliche Strafe, und so wurde Konstantin A. am Ende zu einer Geldstrafe von 1620 Euro verurteilt.

Artikel vom 14.04.2007