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Ermittlungen gegen Lehrer gehen weiter

Verwaltungsgericht weist Klage ab


Kreis Herford (LZ). Ein ehemaliger Aushilfslehrer an einer Realschule im Kreis Herford, gegen den wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen ermittelt wird, darf erkennungsdienstlich behandelt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden.
Der inzwischen 37-jährige Kläger war Aushilfslehrer an einer Realschule. Während dieser Zeit soll er eine sexuelle Beziehung mit einer damals 14-jährigen Schülerin gehabt haben. Nach dem Ende der Beziehung erstattete die Schülerin Strafanzeige, woraufhin die Staatsanwaltschaft Bielefeld im Februar 2007 wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen Anklage beim Jugendschöffengericht Herford erhob. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Bereits im Oktober 2006 hatte die Landrätin des Kreises Herford die erkennungsdienstliche Behandlung des Klägers angeordnet. Dagegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, er habe die Beziehung nicht als Lehrer, sondern als Freund der Familie aufgenommen. Mit dem Urteil hat das Gericht die Klage abgewiesen und die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung bestätigt.

Artikel vom 16.04.2007