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Tor-Antriebe
unterschlagen

Lagermeister muss sich verantworten

Steinhagen/Halle (fn). Weil ein verdächtiger Lkw-Fahrer ihn bei seiner Festnahme spontan beschuldigt hatte, musste sich am Freitag der 44-jährige Lagermeister einer Steinhagener Spedition vor dem Haller Amtsgericht verantworten: Er soll zwei Garagentor-Antriebe im Wert von 1700 Euro unterschlagen haben.

Die Firma liefert im Auftrag des Steinhagener Tor-Herstellers Hörmann in großen Stückzahlen Antriebe aus. Für deren korrekte Zwischenlagerung und Auslieferung sind die Lagermeister verantwortlich, die mit den anderen Lageristen und Fahrern zusammenarbeiten. »Ich will nicht ausschließen, dass es unter meiner Regie zu fehlerhaften Verladungen gekommen ist. Aber ich habe zu keinem Zeitpunkt jemanden aufgefordert, solche Retour-Stücke zu verkaufen«, wehrte sich der Lagermeister gegen die Vorwürfe.
Der Hauptbelastungszeuge, ein 48-jähriger Lkw-Fahrer, hatte die fraglichen zwei Antriebe für 500 Euro weiterverkaufen wollen, war bei der Auslieferung aber der Polizei in die Hände gefallen und hatte den Lagermeister als Auftraggeber benannt. Das Verfahren gegen ihn - wegen Hehlerei -Êwar gegen Zahlung von 500 Euro bereits eingestellt worden.
Nun berichtete er vor dem Haller Amtsgericht, dass er von dem Steinhagener Lagermeister vor drei Jahren angesprochen worden sei: Ob er jemanden wüsste, der ihm Antriebe abkaufen würde? Da er einen Geschäftsmann kannte, der ihn bereits nach günstiger Ware -Êausdrücklich »auch gestohlene« - angefragt hatte, glaubte er, bereits einen Abnehmer zu haben, und ließ sich auf die Anfrage ein.
Der Lkw-Fahrer lagerte die Antriebe bei sich. Erst im Sommer 2005 sei es dann zu einer konkreten Vereinbarung mit diesem Interessenten über die beiden Hörmann-Antriebe gekommen, und erst im Mai 2006 überbrachte er sie - und wurde von Zivilbeamten in Empfang genommen. »Wenn ich selbst mit Sachen hehlen würde, hätte ich sie sicher nicht zwei bis drei Jahre im Keller liegen«, wollte der Fahrer seine Version glaubhaft machen. Er selbst war sich keiner Schuld bewusst gewesen. Der Lagermeister habe ihm schließlich gesagt, die beiden Antriebe seien bei der Inventur übrig geblieben.
Da sich im Rahmen dieses Verfahrens die Anschuldigungen nicht erhärten ließen, wurde das Verfahren gegen den Lagermeister eingestellt.

Artikel vom 14.04.2007