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Filter bringen Förderung

Diesel-Pkw nachrüsten und 330 Euro Steuern sparen

Kreis Höxter (WB). Die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern wird seit dem 1. April steuerlich gefördert. Darauf hat Norbert Götte, Leiter des Finanzamts Höxter, hingewiesen.

»Bei Einbau eines Filters in einen vor dem 1. Januar 2007 zugelassenen Diesel-Pkw wird die Kfz-Steuer um 330 Euro reduziert«, teilte Götte mit. »Wer seinen Pkw nachgerüstet hat, teilt dies der Zulassungsstelle mit. Diese prüft die Voraussetzungen für die Förderung und gibt die Information an die Finanzbehörden weiter.« Der Betrag werde vom dem Tag der Anerkennung an - frühestens ab dem 1. April - so lange mit der zu zahlenden Kfz-Steuer verrechnet, bis der Wert von 330 Euro erreicht ist.
Auch Fahrzeughalter, die frühzeitig ab dem 1. Januar 2006 nachgerüstet haben, kommen noch in den Genuss der Förderung: Bei den Fällen der Frühnachrüster bittet die Finanzbehörde jedoch noch um Geduld. Derzeit werden die Informationen der Zulassungsbehörden über vor dem 1. April 2007 vorgenommene Nachrüstungen an die Finanzämter übermittelt. Bis Mitte Juni 2007 sollen dann alle Fahrzeughalter, die vor Inkrafttreten des Fördergesetzes nachgerüstet haben, einen Bescheid über die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können sich die betroffenen Halter an das Finanzamt wenden.
Noch bis zum 31. Dezember 2009 können Halter die Förderung in Anspruch nehmen. Neufahrzeuge, die nach dem 31.Dezember 2006 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, kommen nicht in den Genuss der Förderung. Für Diesel-Pkw, die nicht einer Partikelminderungsstufe oder -klasse entsprechen, wird für die Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011 ein Zuschlag von 1,20 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum erhoben.

Artikel vom 16.04.2007