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Geschäftsführer
nicht vorgesehen

Blick in die Satzung


Bünde/Kreis Herford (bex). Hat Landrätin Curländer Gerhard Engelking von einer Aufgabe entbunden, die er eigentlich gar nicht hatte? Wegen der unklaren Verwendung von 46 000 Euro hatte Curländer den Bildungsbüroleiter als Geschäftsführer des »Vereins zur Stärkung der Schulen im Kreis Herford« abberufen. Die Position eines Geschäftsführers ist in der Satzung aber nicht verankert. So heißt es eindeutig: »Aufgaben des Vorstandes sind Geschäftsführung und Verwaltung des Vereinsvermögens...«.
Als geschäftsführender Vorstand werden in der Satzung der Vorsitzende, sein Stellvertreter, der Kassenwart und der Schriftführer genannt. Aktuell sind dies Landrätin Lieselore Curländer (Vorsitzende), Herfords Bürgermeister Bruno Wollbrink (Stellvertreter), Bündes Bürgermeisterin Anett Kleine-Döpke-Güse (Kassenwartin) und Hiddenhausens Bürgermeister Ulrich Rolfsmeyer (Schriftführer). Alle bekommen keine Vergütung.
Die Satzung schreibt ebenso vor, »zur Durchführung der Aufgaben« eine gemeinnützige GmbH zu gründen. Bezüglich der Gemeinnützigkeit des Vereins heißt es explizit: »Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.« Ein weiteres Detail: Nicht nur bei Vereinsauflösung auch beim »Wegfall steuerbegünstigter Zwecke« fällt das Vereinsvermögen an die Sparkassen-Stiftung »Jugend hat Zukunft«.

Artikel vom 14.04.2007