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Teure »Souvenirs«
aus dem Urlaub

Bußgeld wird auch im Heimatland vollstreckt

Von Dieter Löffler
und Frank Gissel
Nach jedem Auslandsurlaub stellte sich die Frage, ob ein im Ausland ergangener und nach Deutschland zugeschickter Bußgeldbescheid zum Beispiel über eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder einen Parkverstoß auch in Deutschland vollstreckt werden kann.

Dies war schon bei Bußgeldbescheiden ab 25 Euro aus Österreich möglich, bei Geldbußen aus allen anderen Ländern jedoch nicht. Die Niederlande oder Belgien versuchten zwar, dies mit speziellen Inkassobüros zu umgehen. Das funktionierte aber nicht. Trotz aller - teilweise richtig gefährlich klingender - Drohungen konnte man die Bescheide aus dem Ausland einfach in die Mülltonne werfen. (Wenn man nicht gerade vorhatte, im nächsten Jahr wieder dort hinzufahren.)
Ab 22. März 2007 sollte dies anders werden: Bußgelder, die sich ein Autofahrer in einem EU-Land einfängt, sollten auch im jeweiligen Heimatland zwangsweise eingetrieben werden können, sofern sie über 70 Euro betrugen. So hatten es die EU-Außenminister vor zwei Jahren beschlossen und sich selbst für die Umsetzung des Beschlusses zwei Jahre Frist gesetzt.
Deutschland hat diese Frist wieder einmal versäumt. Trotzdem können Urlauber nicht aufatmen: die Umsetzung in nationales Recht wird sicherlich bald kommen. Eingetriebene Bußgelder sollen nämlich im Land der Vollstreckung bleiben, also in die eigene Staatskasse fließen. Und der deutsche Staat braucht Geld. Dies wird sich bei den zum Teil unverschämt hohen Bußen in Europa richtig lohnen. Zum Beispiel Handyverbot: Griechenland bis 150 Euro, Kroatien 70 Euro, Ungarn bis 125 Euro, Norwegen 120 Euro, Niederlande 140 Euro, Luxemburg bis 74 Euro.
Zum Beispiel 20 Kilometer pro Stunde zu schnell: Belgien ab 100 Euro, Dänemark 70 bis 270 Euro, Finnland ab 115 Euro, Frankreich ab 90 Euro, Italien ab 140 Euro, Niederlande ab 70 Euro, Schweden ab 130 Euro, Spanien 90 bis 300 Euro. Zum Beispiel Rotlichtverstoß: Belgien ab 150 Euro, ebenso Bosnien, Dänemark 140 Euro, Frankreich ab 90 Euro, Griechenland 185 Euro, England ab 130 Euro, Italien ab 140 Euro, Kroatien 130 Euro, Luxemburg 145 Euro, Niederlande ab 95 Euro, Slowakei ab 180 Euro, Slowenien 250 Euro, Spanien 90 bis 300. Zum Beispiel Parkverbot: Dänemark 70 Euro, Irland 80 Euro, Norwegen 95 Euro, Spanien bis 90 Euro.
Unklar ist nur, ob auch alte, aber noch nicht verjährte Bußen eingetrieben werden können. Immerhin sind die Verjährungsfristen im Ausland meist viel länger, als bei uns. In Belgien zum Beispiel ein Jahr, Österreich sogar drei Jahre. Sicherlich sollte man mit dem Schlimmsten rechnen und sich lieber gaaanz vorsichtig verhalten...

Artikel vom 14.04.2007