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Verantwortung für Bürger

IHK sieht Landesregierung auf dem richtigen Weg

Kreis Lippe (SZ). Die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold (IHK) begrüßt alle Bemühungen der Landesregierung, eine unternehmerische Betätigung der Kommunen auf einen eng definierten Rahmen der Daseinsvorsorge zu beschränken. In ihrer Stellungnahme zur Reform der Gemeindeordnung unterstützt sie das Land darin, diese Betätigung von Kommunen an strengeren Voraussetzungen zu knüpfen.

»Nur wenn die Verantwortung für wesentliche Entwicklungen in Wirtschaft und Gesellschaft in die Hände der Bürger und der Wirtschaft zurückverlegt wird, haben wir eine Chance, die Handlungsfähigkeit des Staates bei seinen eigentlichen Aufgaben zu sichern«, betont IHK-Präsident Dr. Hannes Frank. So solle für die wirtschaftliche Betätigung jetzt ein »dringender« öffentlicher Zweck vorliegen. Auch dann dürfe eine Kommune in Zukunft nur tätig werden, wenn der öffentliche Zweck durch private Unternehmen »nicht ebenso gut und wirtschaftlich« erfüllt werden könne (bisher: nicht besser und wirtschaftlicher erfüllt werden kann).
Eine Konkurrenz zwischen kommunaler Wirtschaft und privater Wirtschaft sei nur dann regulärer Wettbewerb, wenn die Bedingungen für beide gleich sind. Diese Voraussetzungen sieht die IHK Lippe bei der gegebenen bevorzugten Stellung der kommunalen Wirtschaft nicht als erfüllt an. Bessere Bedingungen bei der Kapitalversorgung über die Finanzinstitute, Begünstigung im Steuerrecht und die Befreiung von Insolvenzrisiken seien Vorteile, die die Marktmacht der kommunalen Wirtschaft vor allem gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen ausmachten.
»Die Landesregierung hat ordnungspolitisch Recht, wenn sie die Kommunalwirtschaft auf die Bereiche wirtschaftlicher Tätigkeit begrenzen will, die unmittelbar der Daseinsvorsorge dienen«, stellt Präsident Dr. Frank fest. »Ich begrüße deshalb die Novellierung der Gemeindeordnung. Dies reicht aber nicht aus, wenn das politische Ziel ÝWeniger Staat - mehr privatÜ dauerhaft gewährleistet sein soll. Die Landesregierung muss auch bereit sein, den Vollzug der neuen Regeln für das Gemeindewirtschaftsrecht umzusetzen.« Dabei stellten die Industrie- und Handelskammern bei der gegebenen Rechtslage zum Teil erhebliche Vollzugsdefizite fest.
Die IHK fordert den Gesetzgeber außerdem auf zu prüfen, ob die Vorbehalte für kommunale Wirtschaftsunternehmen noch zeitgemäß und sinnvoll sind. Strom, Gas, Wasser, Personenverkehr und Abfallentsorgung gehörten in den Wettbewerb. Monopole stünden im Widerspruch zur Sozialen Marktwirtschaft, verhinderten wirtschaftlich effiziente Strukturen und trügen nicht zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen bei.

Artikel vom 12.04.2007