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Willkür fällt so
manchen Baum

»pro grün« fordert Härte der Stadt

Von Manfred Schraven
Paderborn (WV). Was nutzen UN-Klimakonferenzen? Was das Kyoto-Protokoll? Wenn trotz der sich abzeichnenden klimatischen Entwicklung selbst - wie jüngst in Paderborn - die »deutsche Eiche« fällt, bringt das den Umweltverein »pro grün« auf den Plan, sich für erhöhten Baumschutz stark zu machen.

Ein neuer Vorstoß in Richtung Baumschutzsatzung wird nicht lange auf sich warten lassen, festgemacht am Stadtteil Mastbruch am Westphalenweg: Hier wird Baumschutz mit Füßen getreten. Der Bauherr eines Einfamilienhauses hat bei einer fast 100 Jahre alten kerngesunden Eiche die starken Äste zur Straße hin einfach abgesägt, obwohl der Baum als geschützt im Bebauungsplan ausgewiesen ist. Durch den Radikalschnitt droht der mächtige Stamm aufs Haus zu stürzen. Deshalb soll jetzt auch die andere Seite der Krone fallen. Damit bahnt sich ein Ergebnis an, das dem Bauherrn eigentlich von Seiten der Stadt untersagt worden ist. Der Pressesprecher der Stadt Jens Reinhardt bestätigte gegenüber dem WV: »Im Dezember 2005 hat der Bauherr bei der Stadt nachgefragt, ob er den Baum fällen dürfe. Das sei abgelehnt worden.« Da die Eiche durch das einseitige Absägen der Äste kippen kann, sei der Hausbesitzer aufgefordert worden, die Krone so zu schneiden, dass der Baum wieder ins Gleichgewicht kommt.
Der Vorsitzende von »pro grün« Fritz Buhr fordert die Stadt auf, diesen Verstoß mit einem saftigen Bußgeld zu ahnden: »Zur Abschreckung für künftige Übertretungen.« Immer häufiger ließen Bauherrn mit der Kettensäge nämlich vollendete Tatsachen schaffen. Bauherren seien sehr erfinderisch wenn es darum gehe, unerwünschte Bäume, die als erhaltenswert im Bebauungsplan eingezeichnet sind, zu beseitigen. So beim Ausheben der Baugrube, dem Arbeitsraum, der Lagerung von Baumaterial, dem Hantieren mit Baufahrzeugen, spätestens bei den abschließenden Pflasterarbeiten. Buhr: »Und wenn das alles nicht ausreicht, kommt der Bauherr mit der Kettensäge als verkehrssichernde Maßnahme!« In Sachen Bußgeld hält die Stadt im konkreten Fall aber noch den Ball flach. »Wir warten die weiteren Schritte ab«, schließt Jens Reinhardt ein solches aber nicht aus. Und das kann bis zu 10 000 Euro betragen.
Was die Baumschutzsatzungen angeht, ist der Anteil der Kommunen rückläufig. So hat Bielefeld nach mehr als zehn Jahren 2002 eine solche aufgehoben - überwiegend aus finanziellen Gründen. Es seien eineinhalb Planstellen nur für die Bearbeitung der Satzung erforderlich gewesen, heißt es aus Bielefeld. Ohnehin sei 80 Prozent der Anträge, einen Baum fällen zu dürfen, entsprochen worden.

Artikel vom 12.04.2007