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Aktuelles Stichwort


Baumschutz

Städte und Gemeinden können eine so genannte Baumschutzsatzung, auch Gehölzschutzsatzung erlassen, um für private Grundstückseigentümer die Voraussetzungen festzuschreiben, unter denen sie Bäume auf ihrem Grundstück fällen dürfen. Damit soll vor allem der für das Stadtbild und Stadtklima wichtige ausgewachsene Baumbestand geschützt werden. In der Stadt Paderborn sind entsprechende Anträge für eine Baumschutzsatzung - zumeist von den Bündnisgrünen gestellt - immer gescheitert. Der Rat hat dabei politisch an die Eigenverantwortung der Bürger appelliert. Unausgesprochen stand im Hinterkopf die Befürchtung, dass es mit Einführung der Baumschutzsatzung mit einem Schlag keinen ausgewachsenen Baumbestand mehr geben würde.

Artikel vom 12.04.2007