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Das Original ist nicht immer zu ersetzen

Billigmedikamente: Sparanreize sittenwidrig

Wenn Ärzte Billigmediezin verschreiben, verdienen sie mit.

Zu dem Beitrag »Billigmedikamente: AOK zahlt Prämien«:
Ärzte in Baden-Württemberg können künftig ihr Einkommen aufbessern, wenn sie ihren Patienten Billigmedikamente verschreiben. Wenn Ärzte preiswerte Nachahmerprodukte von Firmen verschreiben, mit denen die AOK Verträge geschlossen habe, erhalten sie von April an 30 Prozent der Ersparnisse von der Kasse überwiesen.
Diese Art der »Sparanreize« halte ich für sittenwidrig. Wenn ich in meiner früheren aktiven Berufstätigkeit so gehandelt hätte, hätte ich meine Treuepflicht meinem Auftraggeber gegenüber sträflich verletzt und zu Recht in Regress genommen werden können.
Kann es also legal sein, was hier von der AOK mit den Ärzten vereinbart wird? Meiner Meinung nach nicht. Und wie äußern sich die ärztlichen Berufsverbände zu dieser Vereinbarung? Mit dieser Regelung kann das Vertrauensverhältnis Arzt - Patient wesentlich gestört werden, da ständig anzunehmen ist, dass, wenn nur eben möglich, das Medikament verschrieben wird, welches dem Arzt eine zusätzliche Einnahme bringt. Noch schlimmer wird's, wenn es den akuten Erfordernissen kaum entspricht.
Einmal wird hier von Billigmedikamenten geschrieben nach der Devise »Geiz ist geil«, dann von preiswerten Nachahmerprodukten. Gegen ein preiswertes Medikament ist nichts einzuwenden. Mit Nachahmerprodukten kann sicherlich in vielen Fällen eine ausreichende Wirkung erzielt werden, aber das Original ist eben das Original und in manchen Fällen nicht durch Nachahmung zu ersetzen.
Da kann man nur hoffen, dass diese von der AOK eingeführte Regelung in dem Sinne, keine Prozente an Ärzte weiterzugeben, wieder aufgegeben wird.
DIPL.-ING. JÜRGEN WEBER33659 =Bielefeld

Artikel vom 25.04.2007