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Aktuelles Stichwort


Nichtraucherschutz

Vom 1. Januar 2008 an soll überall der Grundsatz gelten, dass in gastronomischen Einrichtungen nur in abgetrennten Räumen geraucht werden darf. Das haben die Ministerpräsidenten auf einer gemeinsamen Konferenz in Berlin beschlossen. Bereits vom 1. September 2007 an soll es bundesweit ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Ämtern, Schulen, Museen, Theatern und Bahnhöfen geben. Ein Rauchverbot ist auch für Diskotheken vorgesehen. Bis zum Herbst sind die 16 Bundesländer zudem aufgefordert, ihre jeweiligen Gesetze zum Nichtraucherschutz zu beschließen. Das Land NRW will eine Ausnahme bei »Eckkneipen« zulassen - kleinen Kneipen also, die sich mit einer Kennzeichnung als Raucherlokal ausweisen können. Es ist aber noch offen, ob die »Eckkneipe« über Quadratmeter oder Sitzplätze definiert wird.

Artikel vom 05.04.2007