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Jugendhilfe im
Kreis gesichert

Landrat begrüßt »KiBiz«-Entwurf

Kreis Lippe (SZ). Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat jetzt die Novellierung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) verabschiedet. Der vorgelegte Entwurf zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz »KiBiz«) soll das GTK ablösen. Das hat auch Auswirkungen auf die Entwicklung der Kreisjugendämter.
Danach dürfen mittlere kreisangehörige Städte weiterhin erst ab einer Einwohnerzahl von 25 000 als örtliche Träger der Jugendhilfe anerkannt werden. Damit sei die diskutierte Absenkung des Schwellenwertes unter 25 000 Einwohner zur Bildung eigener Jugendämter vom Tisch. »Eine solche Absenkung hätte zwangsläufig dazu geführt, dass nur noch die strukturschwächsten Gemeinden im Kreisjugendamt geblieben wären, ohne dass diese die Kosten dafür aufbringen können«, erklärte Landrat Friedel Heuwinkel.
Das Kabinett geht in seiner Begründung davon aus, dass eine Stadt einer bestimmten Mindestgröße bedarf, um über die notwendige Leistungsfähigkeit zu verfügen, die für den Betrieb eines eigenen Jugendamtes erforderlich ist. Ebenfalls soll mit dem »KiBiz« geregelt werden, dass eine Zusammenarbeit von kleineren Gemeinden, um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe zu erledigen, ebenso nicht zulässig ist, wie die Addition von Einwohnerzahlen, um den Schwellenwert von 25 000 Einwohnern zu erreichen.
Auch Hans Böke, Sozialdezernent im Detmolder Kreishaus, bewertet diesen Gesetzentwurf positiv. Für einige Gemeinden im Kreis Lippe wäre die Jugendhilfe kaum noch zu finanzieren gewesen, wenn der Schwellenwert abgesenkt und die so genannte »aufgabenunabhängige interkommunale Zusammenarbeit« kleinerer Kommunen ermöglicht worden wäre. »Der Bestand unseres Kreisjugendamtes und eine vernünftige Arbeitsgrundlage für die Jugendhilfe im Kreis Lippe sind durch das neue Gesetz gesichert«, sagte Böke.
Landrat Heuwinkel: »Für einige kleinere Gemeinden ist das eine positive Nachricht, weil der Solidarverband nicht gänzlich in Frage gestellt ist und eine Ausgleichsfunktion zumindest in den vom Kreisjugendamt betreuten zwölf Kommunen möglich ist.«

Artikel vom 12.04.2007