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Mit Drogenhandel
Geldstrafe bezahlt

Russlanddeutscher uneinsichtig

Hiddenhausen (cl). Der 23-jährige Russlanddeutsche Boris K. (Name geändert) lieferte eine originelle Begründung für seinen gewerbsmäßigen Marihuanahandel: »Ich musste Geld verdienen, um die 300 Euro bezahlen zu können, die Sie mir vergangenes Jahr für einen Autoaufbruch in Enger aufgebrummt haben«, sagte der Hiddenhauser zu Richterin Claudia Schonscheck.

Er habe zu spät versucht, die Geldstrafe in Arbeitsstunden umwandeln zu lassen, meinte der Industriemechaniker, der seit seinem Wehrdienst arbeitslos ist.
Angeklagt waren sechs Käufe von durchschnittlich 15 Gramm in Bielefeld vor dem Arbeitsamt oder im Ravensberger Park. Jetzt räumte der Angeklagte nur noch drei Käufe ein, einen kleinen Teil des Marihuanas habe er an gute Bekannte weitergegeben. Dass diese Angaben nicht so ganz richtig sein konnten, rechnete ihm die Richterin vor: »Nach Ihren eigenen Angaben konsumierten Sie im Monat Marihuana für etwa 300 Euro, bei 345 Euro Hartz IV kann das nicht klappen.«
Trotzdem wurde das strafverschärfende Kriterium der Gewerbsmäßigkeit beim Handel fallen gelassen, sonst wäre bei jedem der übrig gebliebenen drei Fälle jeweils ein Jahr Mindeststrafe fällig gewesen. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft forderte 15 Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung, die Richterin beließ es aber bei 2100 Euro Geldstrafe (140 Tagessätze). Hoffentlich lässt sich Boris K. diesmal eine gescheitere Methode einfallen, um die Strafe zu begleichen. Er sollte mit abgeschlossener Realschule und Berufsausbildung eigentlich gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, vielleicht sprechen aber auch die acht Verurteilungen in kurzem Zeitraum dagegen.

Artikel vom 03.04.2007