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Verbrauchern droht Gefahr

Apotheken im Kreis Höxter warnen

Warburg (WB). Immer mehr fragwürdige Anbieter von Medikamenten im Internet werden zu einer Gefahr für Leib und Leben von Betroffenen. Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln könnte in Deutschland schon bald wieder verboten werden.

Eine entsprechende Bundesratsinitiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung findet die Unterstützung der Bezirksgruppe Kreis Höxter des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe. Es gebe zwar keinen Grund, seriöse deutsche Versandapotheken unter Generalverdacht zu stellen, sagte Apotheker Thomas Rochell, Vorsitzender der Bezirksgruppe. Aber ein neues Gesetz, welches das Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel wiederherstellt, sei dringend geboten.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 7. November 2006 zur Rezeptsammlung in apothekenfremden Betrieben zeige, dass eine Arzneimittelabgabe bald überall erfolgen könnte. »Man fasst sich an den Kopf, wenn man sieht, wie der Staat schon mit Gammelfleisch-Skandalen nicht fertig wird und nun auch noch die sichere und zuverlässige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung massiv gefährdet«, so Rochell.
Die Regelung erweise den Verbrauchern einen Bärendienst. Die Gefahr sei immer größer geworden, dass Verbraucher Arzneimittel bei Versandapotheken bestellen, ohne über die Risiken der Einnahme informiert zu werden. Zudem steigt nach einem Bericht des Internationalen Suchtstoffkontrollrates (INCB) der Vereinten Nationen der Missbrauch verschreibungspflichtiger Arzneimittel stark an. Vielen Verbrauchern sei nicht bewusst, dass der Missbrauch von Arzneimitteln gefährlicher sein könne als der von Rauschmitteln.
Aus dem Ausland erwachse inzwischen eine ganz neue Gefahr in Form von Arzneimittelfälschungen durch kriminelle Versender und zweifelhafte Geschäftemacher. Am harmlosesten seien noch bekannt gewordene Fälle, in denen nichts geliefert, aber das Kreditkartenkonto belastet wurde. Diese Warnungen seien alles andere als Panikmache.
Rochell wies auf eine aktuelle Stichprobe des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker hin. Danach können Arzneimittel, die bei unseriösen Internetanbietern bestellt werden, von zweifelhafter Qualität oder gefälscht sein. Teilweise sind sie sogar teurer als in öffentlichen Apotheken.
Bei einem aktuellen Testkauf wurde das verschreibungspflichtige Haarwuchsmittel Propecia bei 24 Versandhändlern bestellt. Von diesen Versandhändlern lieferten nur zwölf, einer belastete das Kreditkartenkonto ohne Lieferung. In allen Fällen wurde das verschreibungspflichtige Medikament ohne Vorlage eines ärztlichen Rezeptes versendet. Die Präparate waren oftmals ohne gesetzlich vorgeschriebene Verpackung offen in Plastiksäckchen verpackt. Fehlende oder fremdsprachige Beipackzettel machten es dem Patienten meist unmöglich, Dosierung, Risiken und potenzielle Nebenwirkungen zu verstehen. Sechs der zwölf untersuchten Präparate wurden als Fälschungen identifiziert.

Artikel vom 03.04.2007