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Stallpflicht
aufgehoben


Kreis Paderborn (WV). Der Kreis Paderborn hat die Stallpflicht für Geflügel teilweise zum 1. April aufgehoben. Wegen des warmen Winters seien die nordischen Wasservögel frühzeitig in ihre Brutgebiete zurückgekehrt, so der Kreis. Da insbesondere die nordischen Wasservögel Träger des Vogelgrippe-Virus sein können, sei mit dem frühzeitigen Rückzug auch die Gefahr einer Einschleppung der Seuche in die hiesigen Geflügelbestände gesunken. Das Gebiet der Stadt Delbrück (mit Ausnahme der Ortsteile Bentfeld und Ostenland) gilt aber weiterhin als »geflügeldicht«. Deshalb bleibt in diesem Gebiet die geltende grundsätzliche Aufstallungspflicht bestehen. Hier müssen die Geflügelhalter einen Antrag auf Freilandhaltung beim Fachbereich Lebensmittel und Veterinärwesen stellen. Im restlichen ehemaligen Aufstallungsgebiet muss die Freilandhaltung lediglich angezeigt werden.

Artikel vom 31.03.2007