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Schreckenberg: »Müll
nicht illegal entsorgt«

Erklärung des Vize-Bürgermeisters

Altenbeken (WV/bel). In einer persönlichen Erklärung weist Altenbekens Vize-Bürgermeister Alfons Schreckenberg den Vorwurf zurück, er habe Eternitplatten in freier Landschaft illegal entsorgt.
In der Erklärung heißt es wörtlich: »Nach umfangreichen Renovierungsarbeiten an meinem Haus habe ich den angefallenen Bauschutt im Einverständnis mit dem Grundstückseigentümer im Jahre 2004 dazu verwendet, um zur Befestigung einer geplanten Wegefläche beizutragen.
Es handelt sich hier also um keine Abfallbeseitigung, weil dieser Bauschutt eine anderweitige Verwendung gefunden hat. Es liegt also auch deshalb keine Abfallbeseitigung vor, weil diese in aller Regel nur dann vorliegt, wenn sich der Besitzer einer Sache entledigt, sie wegwirft, nicht aber wenn er sie anderweitig verwendet, wie es zum Beispiel im Straßenbau üblich ist.
Etwas anders ist die Sache zu beurteilen, wenn es sich um asbesthaltige Materialien handelt. Diese dürfen nur verwendet werden, wenn der Asbestgehalt einen gewissen Prozentsatz nicht überschreitet.
Zu diesem angefallenen Bauschutt gehörten auch Fassadenplatten, die sicherlich schon über 50 Jahre alt waren. Ich habe nicht damit gerechnet, dasss diese Platten Asbestanteile enthalten könnten, denn die Verwendung von asbesthaltigen Materialien hat erst in den späten 60er Jahren stattgefunden.
Als mir bekannt geworden war, dass die Fassadenplatten Asbest enthalten könnten, habe ich sie vorsichtshalber und umgehend durch eine Fachfirma entsorgen lassen. Ich habe also keineswegs Eternitplatten in der Landschaft oder Natur entsorgt.
Was man mir vielleicht vorwerfen kann, ist die Tatsache, dass ich mich nicht vergewissert habe, ob diese über 50 Jahre alten Platten nicht doch Asbestanteile enthalten haben könnten, ein Gedanke, der mir auf Grund des Alters dieser Platten nicht gekommen ist«, so der Altenbekener Vize-Bürgermeister abschließend in der Erklärung.

Artikel vom 31.03.2007