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Rentner verliert
Führerschein

85-Jähriger flüchtet vom Unfallort

Herford (awi). Wegen Fahrerflucht musste sich jetzt ein 85-jähriger Herforder vor dem Amtsgericht Bad Oeynhausen verantworten. Richterin Britta Kurhofer-Lloyd verhängte ein einmonatiges Fahrverbot.

Ereignet haben soll sich das unerlaubte Entfernen vom Unfallort am 1. Juli 2006 auf dem Parkplatz des Werre-Parks. Beim Ausparken habe der Rentner mit seinem Mazda ein anderes Fahrzeug beschädigt, warf ihm Staatsanwalt Guido Hartmann vor.
Eine Zeugin bestätigte, dass der Angeklagte von einer Passantin auf den Schaden aufmerksam gemacht worden sei. »Er hat sich das Auto kurz angesehen und ist dann weggefahren.« Der Angeklagte habe den Schaden kurz darauf noch ein zweites Mal untersucht und sich abermals entfernt. »Ich habe mir das beschädigte Auto danach aber ebenfalls angeschaut und konnte eine deutliche Beule erkennen«, gab die Zeugin an.
Die aber wollte der 85-Jährige nicht gesehen haben. Sein Anwalt Wolfgang Karden pflichtete ihm bei: »Auf den Fotos vom beschädigten Fahrzeug ist nur ein kleiner Kratzer zu erkennen, der nicht weiter auffallen konnte, da das Fahrzeug weitere Lackschäden aufwies.« Deshalb hatte der Beklagte Einspruch gegen die Anklage eingelegt. Er gab an, er habe sich tags darauf bei der Polizei gemeldet und seine Adresse hinterlassen. Die Rechnung für die Reparatur sei bereits bezahlt.
Die Frage, ob der Angeklagte eine Beule oder nur einen Kratzer verursacht habe, sei jedoch zweitrangig, argumentierte Staatsanwalt Hartmann: »Schwerwiegender ist, dass Sie sich eigenmächtig vom Unfallort entfernt haben, noch dazu, nachdem Sie von der Passantin schon auf den Schaden aufmerksam gemacht worden waren.«
Dies sahen auch der Beklagte und sein Anwalt ein. Nach kurzer Beratung zogen sie den Einspruch zurück. Der 85-jährige Angeklagte gab noch im Gerichtssaal seinen Führerschein ab. In einem Monat wird er ihn zurück bekommen - und hat damit, wie Richterin Kurhofer-Lloyd deutlich machte, noch Glück gehabt: »Der Schaden beträgt 995 Euro. Fünf Euro mehr, und der Führerschein wäre für drei Monate weg.«

Artikel vom 04.04.2007