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Ölspur-Urteil sorgt für Wirbel

Feuerwehren sollen in Zukunft noch länger im Einsatz sein

Von Jürgen Vahle
Warburg (WB). Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster sorgt derzeit bei den Feuerwehren im Altkreis Warburg für Gesprächsstoff. Die Richter haben entschieden, dass Städte wie Warburg, Borgentreich und Willebadessen keine Kostenerstattung vom Land Nordrhein-Westfalen verlangen können, wenn ihre Feuerwehren Ölspuren beseitigen.

Bei einem »Öl-Einsatz« handele es sich um eine so genannte Hilfeleistung, für die die Feuerwehren zuständig seien. »Dieser Einsatz ist auch erst beendet, wenn die eingesetzten Ölbindemittel entfernt sind«, führten die Richter in ihrem Urteil aus. Ein Anspruch auf Erstattung scheide daher aus. (Az.: 9A4239/04)
Bislang war es im Warburger Land üblich, dass die Feuerwehr-Einheiten bei einer Ölspur zunächst nur die Gefahrenstelle gesichert und das ausgelaufene Öl als Sofortmaßnahme mit Bindemitteln abgestreut haben. Dann kamen bei größeren Ölspuren auf Landes- und Bundesstraßen die Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen NRW zum Einsatz und haben dafür gesorgt, dass die vollgesogenen Bindemittel aufgenommen und entsorgt wurden und die Straße wieder gefahrlos befahren werden konnte. Bei Kreis- und Stadtstraßen haben häufig die Mitarbeiter der örtlichen Bauhöfe diese Arbeit übernommen.
In Zukunft könnte diese Aufgabe allein auf den Schultern der Wehrleute lasten, befürchtet auch Warburgs Stadtbrandinspektor Detlef Menne. Die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute würden somit einmal mehr für zusätzliche Aufgaben herangezogen.
Für den Feuerwehr-Chef ergeben sich aus diesem Urteil weitreichende Konsequenzen für seine Einheiten und auch für die Kommunen. So sei nun der Einsatzleiter der Feuerwehr dafür verantwortlich, dass die Ölspur fachgerecht entfernt und die Sicherheit der Straße wieder hergestellt wird.
»Wenn wir früher zwei junge Feuerwehrmänner geschickt haben, um eine Ölspur zu beseitigen, muss jetzt mindestens ein erfahrener Einsatzleiter mit dabei sein«, befürchtet Detlef Menne. Der Aufwand und die Dauer der Einsätze werde sich zudem erheblich vergrößern, prophezeit er. »Die Arbeitgeber werden nicht glücklich sein, wenn ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr verstärkt zu Ölspureinsätzen fahren müssen«, befürchtet Detlef Menne.
Auch aus Sicht der Städte könnte das Urteil unangenehme Folgen haben: Kann kein Verursacher ermittelt werden, muss in Zukunft die Stadt wohl die Aufwandsentschädigungen für die Feuerwehrleute und die Kosten für die Entsorgung des verseuchten Bindemittels bezahlen - selbst wenn sich der Unfall auf Straßen im Eigentum des Bundes oder Landes ereignet hat. Diese Kosten können für die Kommunen leicht in die Tausende gehen.
»Bei den reinen Ölspuren kann bei einem Viertel der Fälle kein Verursacher ermittelt werden«, berichtet Detlef Menne. Allein im vergangenen Jahr gab es 18 reine Öleinsätze im Warburger Stadtgebiet. 2005 waren es 19, 2004 immerhin 17. Auch bei Unfällen muss in der Regel ausgelaufenes Öl aufgenommen werden. 41 gab es davon in den vergangenen drei Jahren in Warburg. Möglicherweise muss auch in die Ausrüstung der Feuerwehr mehr als bislang investiert werden. Das Urteil könnte für die Kommunen kostspielig werden.
Das sieht auch Gerhard Handermann, Kreis-Ordnungsamtsleiter, so. Er weist jedoch darauf hin, dass noch viele Fragen ungeklärt sind. Das Land müsse schnell dafür sorgen, dass die durch das Urteil aufgetretene Unsicherheit beseitigt wird.
Insbesondere müsse die Frage geklärt werden, ob die Feuerwehrleute für eine nicht ordnungsgemäß gereinigte Straße verantwortlich gemacht werden, meint Handermann.

Artikel vom 31.03.2007