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Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Mittwoch, 25. April 2007, um 10.00 Uhr
im Amtsgericht Lübbecke, Kaiserstraße 18, 32312 Lübbecke,
Erdgeschoss, Saal 1
das im Wohnungsgrundbuch von Lübbecke Blatt 3224 eingetragene Wohnungseigentum
Grundbuchbezeichnung:
1.926/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, bestehend aus den drei Flurstücken
Gemarkung Lübbecke, Flur 23, Flurstück 791, Gebäude- und Freifläche, Hahlerstraße 60a, 60b, 60c, 62a, 62b, 64a, 64b, 64c, 11.697 m2 groß,
Gemarkung Lübbecke, Flur 23, Flurstück 1328, Gebäude- und Freifläche, Hahlerstraße, 976 m2 groß,
Gemarkung Lübbecke, Flur 23, Flurstück 792, Verkehrsfläche, Hahlerstraße, 284 m2 groß
verbunden mit dem Sondereigentum an der im II. Obergeschoss - links - des Hauses Hahlerstraße 60a gelegenen, im Aufteilungsplan mit der Nummer 5 bezeichneten Wohnung und dem mit derselben Nummer bezeichneten Kellerraum, ferner verbunden mit dem Sondernutzungsrecht an dem Einstellplatz mit der Nummer 24
versteigert werden.
Laut Gutachten handelt es sich um eine ca. 74 qm große Wohnung in einer aus drei Wohnblöcken mit insgesamt 48 Wohnungen bestehenden Wohungseigentumsanlage, Ursprungsbaujahr ca. 1965. Es besteht teilweise Renovierungs- und Reparaturbedarf.
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG auf 51.800,00 EUR festgesetzt.
Im Versteigerungstermin am 31. 3. 2006 ist der Zuschlag versagt worden, weil das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingung bestehenbleibenden Rechte 7/10 des Grundstückswertes nicht erreicht hat. Die Wertmindestgrenzen (5/10- und 7/10-Grenze) gelten daher nicht mehr.
Lübbecke 12. 2. 207
7 K 39/04
Amtsgericht

Artikel vom 31.03.2007