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Spezialisierung ist unerlässlich

Voraussetzung zur Fleischer-Ausbildung - Lehrzeit drei Jahre

Espelkamp (WB). »Handwerk hat goldenen Boden«, heißt es und »Gegessen wird immer« -Êwer also clever ist, macht sich bei der Berufswahl darauf schnell einen Reim: »Irgendwas mit Ernährung ...« Und wer sich mit wachen Augen umschaut, entscheidet sich für eine Ausbildung im Fleischerhandwerk.

Denn längst hat sich dieser Berufszweig zu einem modernen Dienstleistungsgewerbe mit starker Hightech-Komponente gemausert. Im Mittelpunkt der Aufgaben eines Fleischer-Fachgeschäfts stehen, neben der Beratung der Kunden, Auswahl und Beschaffung des »Rohmaterials« aus gesicherter, kontrollierter Herkunft sowie die anschließende Veredelung. Das reicht von der Herstellung traditioneller Fleisch- und Wurstspezialitäten bis hin zur Entwicklung und Zubereitung neuer kulinarischer Ideen.
Fleischer und Fleischereifachverkäufer; beide Ausbildungswege bieten eine solide Basis für eine wirtschaftlich gesicherte Existenz. Während das erste Lehrjahr der beruflichen Grundbildung dient, stehen im zweiten und dritten Jahr die fachlichen Komponenten einschließlich der Spezialisierung in den letzten sechs Monaten im Vordergrund.
In der Ausbildungsordnung sind die zu lernenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen des »Ausbildungsberufsbildes« festgelegt. Dies sind einerseits die traditionellen Kernkompetenzen des Fleischers, zusätzlich sind Lehrinhalte hinzugekommen, die sich an den veränderten Angeboten eines modernen Fleischer-Fachgeschäfts orientieren. Sie umfassen zum Beispiel für alle Auszubildenden: Berufsbildungs-, Arbeits- und Tarifrecht.
Wie bei der Fleischerlehre dient auch bei Ausbildung zum Fleischerei-Fachverkäufer das erste Lehrjahr als »berufsfeldbreite« Grundbildung. Die Inhalte der gesamten Lehre sind in der Ausbildungsverordnung verankert. In beiden Fällen ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Erwartet werden gute schulische Leistungen besonders in den Fächern Deutsch und Rechnen.
Die Lehre erfolgt nach dem dualen Prinzip, das heißt neben der Arbeit im Betrieb besucht der Auszubildende die Berufsschule. Bei den Fleischerlehrlingen kommt noch die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung hinzu. Die Lehrzeit zum Fleischer oder zum Fleischerei-Fachverkäufer beträgt in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei einem Abschluss an einer Real- oder einer Berufsfachschule oder an einem Gymnasium, Êkann sie auf zwei Jahre verkürzt werden. Am Ende des zweiten Lehrjahres muss eine Zwischenprüfung absolviert werden. Nach dem dritten Lehrjahr folgt in beiden Berufen dann die aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil zusammen gesetzte Abschlussprüfung.

Artikel vom 31.03.2007