31.03.2007 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Verbrauchs- oder bedarfsabhängig

Für den Energieausweis gibt es nach Angaben der Innung zwei Verfahren. Er kann verbrauchs- oder bedarfsabhängig ausgestellt werden.
l Beim verbrauchsabhängigen Energieausweis erfolgt die Berechnung der Werte auf Basis der tatsächlichen Energieverbräuche in mindestens drei aufeinander folgenden Abrechnungsperioden. Diese Vorgangsweise ist vergleichsweise einfach und kostengünstig, vor allem im Mehrfamilienhausbereich. Allerdings hat hierbei das individuelle Nutzerverhalten starken Einfluss auf das Ergebnis, was einer neutralen Bewertung entgegenläuft.
l Dagegen wird beim bedarfsorientierten Energieausweis der Energiebedarf des Gebäudes unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch nach bestimmten Vorgaben errechnet. Das Verfahren ist dadurch nach Expertenmeinung neutraler, die Ergebnisse sind vergleichbarer. Dem steht allerdings ein höherer technischer Aufwand bei der Bestimmung der Energiekennwerte gegenüber.
Der Energieausweis soll eine Gültigkeit von voraussichtlich zehn Jahren haben. Ausgestellt werden muss er nach Inkrafttreten der Energiesparverordnung mit unterschiedlichen Fristen:
l für Wohngebäude gebaut bis 1965 nach sechs Monaten.
l für später errichtete Gebäude nach 18 Monaten.
l für Nichtwohngebäude nach 24 Monaten.
Durch die verbesserte Transparenz bei den Energieverbräuchen wird die Vermietung von Gebäuden nach Einschätzung von Experten mit schlechten Werten künftig deutlich schwieriger werden. Hauseigentümer würden sich intensiv mit dem Thema Energieeinsparung zu befassen haben.
Die Betriebe der heimischen Innung Sanitär-Heizung-Klima, die nach dem Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen bedarfsabhängige Energieausweise für Wohngebäude im Bestand ausstellen dürfen, stehen Kunden aus dem Mühlenkreis und darüber hinaus für Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.
www.fvshk-nrw.dewww.SHK-expert.de

Artikel vom 31.03.2007