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Bei Zahlungs-Boykott
kennt Uni kein Pardon

Studienbeiträge: AStA will Berufung einlegen

Von Manfred Stienecke
Paderborn (WV). Der Musterprozess um die Studienbeiträge in Paderborn geht in die nächste Runde. Der AStA wird gegen das Mindener Urteil vom Montag Berufung einlegen.

Die Paderborner Studierendenvertretung sieht insbesondere die von ihr ins Feld geführte Forderung des UN-Sozialpaktes nicht hinreichend berücksichtigt, nach der der Bildungsbereich von Gebühren weitgehend verschont bleiben solle. »Hat das Urteil Bestand, dann gibt es für die Studiengebührenpläne der Bildungspolitiker keine juristischen Halteseile mehr«, betonte die Geschäftsführerin des Paderborner Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren, Christiane Schmidt.
AStA-Chef Christian Hachmann kündigte gestern an, den Münsteraner Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler auch mit der Urteilsrevision zu beauftragen. Neben dem Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Münster werde der AStA der Universität noch eine zweite Musterklage anstrengen, mit der er den nach seiner Ansicht verletzten Vertrauensschutz für die schon länger eingeschriebenen Studierenden überprüfen lassen will.
Dagegen sieht Uni-Kanzler Jürgen Plato die Haltung der Hochschule durch das Mindener Urteil in vollem Umfang bestätigt. Die Hochschulleitung werde sich auch nicht von der Ankündigung der Studierendenschaft, vor der Rückmeldung zum nächsten Wintersemester zu einem Beitrags-Boykott aufzurufen, unter Druck setzen lassen. Plato: »Wer nicht zahlt, wird exmatrikuliert!«

Artikel vom 28.03.2007