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Bezug kaum überraschend

Gewalt bleibt Gewalt


Zu dem Beitrag »Richterin bedauert Koran-Verweis«:
Eine deutsche Richterin hat islamischen Brauch über das deutsche Gesetz erhoben, und die Wellen der Empörung schlagen hoch. Zu Recht, denn wie die SPD-Politikern Ute Berg richtig sagt, darf es keine Toleranz gegenüber Gewalt in der Ehe, im Namen welcher Religion auch immer, geben.
Doch ist diese Entscheidung der Richterin wirklich eine Überraschung in Anbetracht der Tatsache, dass erst kürzlich ein ähnliches Urteil beim obersten Gerichtshof gefällt wurde? Erst im November 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig mit dem Schächturteil, das Muslimen weiterhin erlaubt, mit Ausnahmegenehmigungen Tiere ohne Betäubung zu schlachten, Religionsfreiheit über das deutsche Tierschutzgesetz gestellt. Dabei ist der Tierschutz schon seit Jahren in Deutschland sogar im Grundgesetz verankert, und das Schlachten von Tieren ohne Betäubung ist verboten. Doch auch hier haben die Richter dem islamischen Brauch Vorrang vor der deutschen Gesetzgebung gegeben: Das Verbot des Schächtens (Kehle aufschlitzen und ausbluten lassen) verletze die Religions- und Berufsfreiheit muslimischer Metzger, hieß es zur Begründung.
So gesehen ist die Begründung der Frankfurter Richterin nur eine logische Folge des Schächturteils. Doch auch hier hätte zwingend gelten müssen: Es darf keine Toleranz gegenüber Gewalt, im Namen welcher Religion auch immer, geben.
Und dabei darf es keine Rolle spielen, ob es sich um Gewalt gegen Frauen, Männer, Kinder oder Tiere handelt. Denn Gewalt bleibt Gewalt.
BRITTA GORSLERBund für Tier- und Naturschutz Ostwestfalen e.V.33154 Salzkotten

Artikel vom 10.04.2007