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Osterfeuer nur mit strengen Auflagen

Stadt wacht über die Abstands-Vorschriften - Größe in Hesseln und Künsebeck begrenzt

Von Klaus-Peter Schillig
Halle (WB). Die Karnevals-Gesellschaft Künsebeck und der Sportverein Schwarz-Gelb Hesseln haben in diesem Jahr strenge Auflagen für ihre Osterfeuer bekommen. Die Stadt musste handeln, nachdem es im vergangenen Jahr Beschwerden gegeben hatte.

Nur noch sechs öffentliche Osterfeuer wird es in knapp zwei Wochen in Halle geben. Beim Meldeschluss am vergangenen Freitag lag unter anderem von der Feuerwehr Kölkebeck noch kein Antrag vor. Auch der Ordner für private Osterfeuer ist nicht ganz so dick wie in den vergangenen Jahren. 53 Anträge liegen vor - und es werden sicher nicht alle genehmigt. Annette Stöwe-Ganßauge, im Fachbereich »Planen, Bauen, Umwelt« der Stadtverwaltung zuständig für die Genehmigung der Osterfeuer, musste schon im Vorfeld einigen Antragstellern einen Korb geben. 2006 flackerten noch 102 Feuer in Halle
Der Grund für eine Ablehnung ist fast immer der gleiche: Der Abstand zu Wohnhäusern oder Straßen reicht nicht aus. Wer persönlich im Rathaus erschienen ist, um sich Infoblatt und Antrag abzuholen, konnte Zu- oder Absage gleich mündlich bekommen. Denn über ihren Computer kann Annette Stöwe-Ganßauge sofort nachprüfen, ob die Mindestabstände eingehalten werden: 200 Meter zu zusammenhängenden Siedlungen, 100 Meter zu Wohngebäuden, 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen, 25 Meter zu sonstigen Gebäuden sowie zu Wäldern, Wallhecken oder Gebüschen sowie zehn Meter zu befestigten Wegen.
In einigen Fällen konnte den Antragstellern aber gleich im Rathaus geholfen werden. Eine kleine Verlegung des Feuers weg von der Bebauung - schon wurde »grünes Licht« fürs Feuer in Aussicht gestellt.
Nach den Abstandsregelungen dürften die Osterfeuer der Karnevalisten in Künsebeck und des Sportvereins in Hesseln eigentlich nicht genehmigt werden. »Abder das sind Traditionsfeuer von Vereinen, die auch öffentlich zugänglich sind«, begründet Annette Stöwe-Ganßauge die Ausnahmen. Die sind allerdings in beiden Fällen mit erheblichen Auflagen verbunden: Die Annahme von Brennmaterial wird, um die Menge zu reduzieren, auf einen Tag beschränkt. Und die Überreste des Feuers müssen spätestens am Dienstag danach entsorgt werden.
Schuld war im vergangenen Jahr das Wetter. Weil es viel geregnet hatte, war auch das Brennmaterial feucht, es qualmte erheblich, der Rauch zog über die Wohnhäuser. Das gab gleich mehrere Beschwerden von Anliegern. Durch die schnelle Entsorgung nach Ostern soll verhindert werden, das nicht abgebrannte Reste noch einmal angezündet werden.
Bei den stichprobenartigen Kontrollen zu Ostern - aber auch schon vorher - geht es diesmal in erster Linie also um den Standort des Feuers. Weiterhin werden die städtischen Mitarbeiter aber ein Auge darauf haben, was denn so verbrannt wird. Erlaubt ist nur unbehandeltes Holz, also meist Baum- und Strauchschnitt. Die Veranstalter halten sich auch meist daran. Im vergangenen Jahr mussten die Organisatoren in Hesseln und Künsebeck beim vorgeschriebenen Umschichten Müll als den Haufen sammeln, den Unbekannte bei Nacht und Nebel dort illegal entsorgt hatten.
l Haller Feuer am Ostersonntag - Heimatverein Eggeberg an der Eggeberger Straße in Halle schräg gegenüber Abzweigung Niederfeldstraße.
- Museumsverein Sandforth, an der Schildstraße in Bokel.
- SV Schwarz-Gelb Hesseln am Sportplatz, Hesselner Straße.
- Löschzug Hörste, an der Versmolder Straße
- Freundeskreis der Abstinenzler am Freizeitheim Tatenhausener Straße.
- Karnevalsgesellschaft Künsebeck an der und Turnerstraße.

Artikel vom 27.03.2007