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Studentin klagt gegen
die Semestergebühren

Uni sieht Musterprozess gelassen entgegen

Von Manfred Stienecke
Paderborn (WV). Ausgesprochen gelassen sieht der Verwaltungsleiter der Universität Paderborn, Kanzler Jürgen Plato, der Klage gegen die NRW-Studienbeiträge entgegen, die am Montag vor dem Verwaltungsgericht in Minden verhandelt wird.

Die Klage einer Paderborner Studentin gegen die Einführung von Studiengebühren, die vom AStA der Universität als Musterklage eingereicht worden ist, wird landesweit zum ersten Mal entschieden und besitzt deshalb Signalcharakter auch über die Landesgrenzen hinaus. Der Anwalt der Klägerin, der Münsteraner Verwaltungsjurist Wilhelm Achelpöhler, hält vor allem die unterschiedlichen Gebührenhöhen in NRW (bis zu 500 Euro pro Semester) für bedenklich. Außerdem verstoße die Einführung der Beiträge gegen den auch von der Bundesrepublik mitunterzeichneten UN-Sozialpakt, der ein unentgeltliches Studium zum Ziel habe.
Die Universität Paderborn werde vom Verwaltungsgericht zunächst prüfen lassen, ob der AStA überhaupt berechtigt sei, stellvertretend für die Klägerin aufzutreten, erläuterte Plato am Freitag gegenüber dem WV. Mit kurzfristigen Konsequenzen aus dem Mindener Urteil rechnet er nicht, da die unterlegene Seite wohl in die Berufung gehen werde. »Wir gehen auf jeden Fall in die nächste Instanz«, bekräftigte der Uni-Kanzler. »Wir sehen uns ohnehin zu Unrecht beklagt, weil wir nur ein Landesgesetz anwenden.«
Für das bevorstehende Sommersemester rechnet Plato mit einem Netto-Erlös von 4,5 Millionen Euro aus den von allen Studierenden (außer rund 1000 Härtefällen) zu zahlenden Semesterbeitrag in Höhe von 500 Euro. Davon würden 70 Prozent an die fünf Fakultäten weitergegeben, 30 Prozent verblieben im Rektorat für zentrale Maßnahmen. Fest stehe, dass der komplette Betrag der Verbesserung der Lehre zugute kommen müsse.

Artikel vom 24.03.2007