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»Ein erhebliches Problem«

Zu nah dran: Anlieger protestiert gegen Kammerspiel-Bau

Von Franz-Josef Herber (Text und Foto)
Paderborn (WV). Der Hürdenlauf auf dem Weg zu den neuen Kammerspielen wird zur Dreier-Kombination. Bei der Planung am Kötterhagen ergibt sich ein neues Problem. Ein Nachbar protestiert dagegen, dass der erforderliche Abstand zu seinem Grundstück nicht gewahrt ist.

Wie Bürgermeister Heinz Paus am Donnerstagabend in der Ratssitzung mitteilte, hatte die Volksbank die »Abstandsproblematik« im Dezember des vergangenen Jahres mit den Anliegern weitgehend abgeklärt Doch inzwischen habe »Anlieger B.« über seinen Anwalt, der nach WV-Informationen Dr. Rudolf Wansleben ist, verdeutlicht, dass es ein solches Einvernehmen nicht oder noch nicht gebe. In der kommenden Woche stehe ein neuer Verhandlungstermin an. Paus: »Sollte es zu einem Einvernehmen nicht kommen, wäre das ein erhebliches Problem.« Die Volksbank sei jetzt gefordert, diese Schwierigkeit zu lösen. Eine Möglichkeit sei eine alternative Gestaltungsvariante mit dem Ziel, die Zustimmung des Nachbarn nicht zu benötigen. Allerdings fehlten dazu der Stadt noch prüffähige Unterlagen.
Einzelheiten, so Paus, seien auch noch zu klären im Vertrag mit der Europäischen Union, der in seinen Grundzügen gebilligt worden sei. Intensive Gespräche gebe es dabei über die Zahlen. Da es um erhebliche Beträge gehe, müsse mit äußerster Sorgfalt verhandelt werden. Gerade Verabredungen über Wertsicherungsklauseln, Laufzeiten und Zinssätze könnten relevant seien.
Dagegen machte Paus deutlich, dass das Kammerspiele-Thema in den Zufahrtsstraßen »In der Burg« und »Krumme Grube« grundsätzlich geklärt sei. Selbst wenn es der Volksbank nicht gelänge, von allen Anwohner die entsprechenden Unterschriften zu bekommen - zwei sollen noch fehlen - dürfe sich das Problem durch Festsetzung eines Anspruches auf passiven Lärmschutz für die Anlieger im Bebauungsplan klären lassen.
Nach Vorstellungen von Paus soll im Mai in den Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses sowie des Rates der endgültig abgestimmte Vertrag und der Beschlussvorschlag für das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes vorgelegt werden.

Artikel vom 24.03.2007