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Herforder Kinder seit
Jahren verschwunden

Vater aus Algerien steht vor dem Landgericht

Von Hartmut Horstmann
Herford (HK). Seit Jahren hat die Mutter ihre eigenen Kinder nicht mehr gesehen. Ihrem geschiedenen Ehemann, dem Algerier Mohamed K., wird vorgeworfen, die in Herford lebenden Kinder entführt zu haben. Seit Freitag muss er sich vor dem Bielefelder Landgericht verantworten.

Vor dem Landgericht wurde zum Auftakt die Anklageschrift verlesen, am 16. April beginnt die Fortsetzung des Prozesses.
Bei Mohamed K. handelt es sich um einen Mann mit algerischer Staatsangehörigkeit, der 1995 in Lemgo eine deutsche Frau geheiratet hat. Drei gemeinsame Kinder (Jahrgang 94, 96, 97) hat das Ex-Paar, das in Herford lebte und im Sommer 1999 Urlaub in Algerien machte. In dieser Zeit soll Mohamed K. seine Frau eingesperrt und misshandelt haben, erklärt Dr. Heinz Misera, Pressesprecher des Landgerichts. Der Mann wollte die Scheidung und forderte von seiner Frau die Übertragung des alleinigen Sorgerechts für die Kinder. Die in dem Verhalten zum Ausdruck kommende Nötigung ist jedoch nicht Gegenstand des aktuellen Prozesses.
In der Verhandlung geht es um die Kinder. Nach Scheidung der Ehe erhielt der Mann das Sorgerecht. Seitdem hat die damals in Herford lebende Mutter keines ihrer Kinder mehr gesehen. Misera: »Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seine Kinder verschleppt zu haben. Wohin - das ist noch unbekannt.« Die Anklage sieht die Gefahr einer »körperlichen und seelischen Schädigung der Kinder«.
Nachdem diese verschwunden waren, erstattete die Mutter Anzeige. Im Jahr 2000 erging ein Haftbefehl gegen Mohamed K., der laut Misera diverse Pseudonyme hat. Sechs Jahre später wurde der Mann mit den verschiedenen Namen in Frankreich festgenommen und dann nach Deutschland ausgeliefert. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. In einem anderen Prozess in Algerien war der Mutter 2003 ein umfangreiches Besuchsrecht für ihre Kinder zugesprochen worden - gesehen haben sich beide Seiten bisher trotzdem nicht. Nach wie vor werden die Kinder der Frau vorenthalten. Wird der Angeklagte schuldig gesprochen, muss er laut Pressesprecher Misera »wegen Entziehung Minderjähriger« mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen dem Algerier.

Artikel vom 24.03.2007