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Widersprüche sorgen für Verwirrung

27-jähriger Mann wegen Beihilfe zur Körperverletzung verurteilt


Espelkamp/Minden (WB). Ein 27-jähriger Mann musste sich jetzt vor dem Schöffengericht in Minden verantworten. Die Anklage lautete auf gefährliche Körperverletzung, die bereits im Juli 2004 an einem Espelkamper in der Straße Gabelhorst verübt worden war. Die Richterin verurteilte den 27-Jährigen schließlich zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Mit einer Gruppe von fünf Personen, so die Anklage, seien die Männer in die Wohnung des Espelkampers eingedrungen -Êbewaffnet mit Stöcken und sogar einer Gaspistole.
Vier der Männer wurden bereits in einer Verhandlung im vergangenen Jahr zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. Der 27-Jährige war jedoch zum damaligen Verhandlungstermin nicht erschienen. Daher wurde er jetzt per Haftbefehl der Richterin vorgeführt. Was jedoch letztlich am Tattag geschehen war, konnten Richter und Staatsanwalt in der Verhandlung nicht genau rekonstruieren, da sowohl ein Mittäter, der als Zeuge geladen war, als auch das Opfer vorgaben, sich nicht genau erinnern zu können und sich zudem in zahlreiche Widersprüche verstrickten.
Zwei Mittäter, die als Zeugen geladen waren, erschienen zudem nicht. Daraufhin beschloss die Richterin, auf eine weitere Verhandlung zu verzichten, da nicht davon auszugehen sei, dass die beiden fehlenden Zeugen genauere Angaben zum Tathergang machen würden. Der 27-Jährige wurde daher wegen Beihilfe zur Körperverletzung verurteilt.

Artikel vom 23.03.2007