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Vorwurf lautet
auf Betrug


Lübbecke (juk). Um Betrug und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelten ging es gestern vor dem Amtsgericht. Er soll Mitarbeiter zum Teil nicht oder unvollständig angemeldet haben, so der Vorwurf gegen einen heimischen Dienstleister. Entstandener Gesamtschaden bei den Krankenkassen in drei Jahren: 10 140 Euro. Daraufhin hatte der 32-Jährige einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 80 Euro erhalten.
Zuviel, befanden er und seine Anwältin, die sich gestern für die Einstellung des Verfahrens aussprach. So habe ihr Mandant die Beträge an die Krankenkassen inzwischen nachgezahlt und auch die Rechnung beim Finanzamt beglichen. Er sei nicht vorbestraft und habe alle Unterlagen freiwillig zur Verfügung gestellt.
Richter Ulrich Stolte unterbrach die Sitzung daraufhin, sie wird Mitte April fortgesetzt. Dann soll der 32-Jährige den Nachweis der Rückzahlungen vorlegen. Eine Chance auf Einstellung des Verfahrens sehe er nicht, ließ Stolte durchblicken, wohl aber auf eine Reduzierung der Geldstrafe. Bei mehr als 90 Tagessätzen drohten dem Mann möglicherweise Probleme mit der Gewerbeaufsicht.

Artikel vom 23.03.2007