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Kurze Fahrt -
hohe Strafe

Kein Führerschein

Steinhagen/Halle (mel). 100 Meter Fahren ohne Führerschein sind 100 Meter zu viel: Das musste ein Angeklagter aus Oberhausen jetzt vor dem Amtsgericht Halle erfahren.

Von der JVA-Außenstelle in Brockhagen war der Angeklagte am 11. November vergangenen Jahres auf dem Weg ins freie Wochenende. Zusammen mit einigen Mitinsassen hatte er eine Fahrgemeinschaft gebildet, so dass eigentlich jemand anderes seinen Wagen fahren sollte. Weil dieser aber nicht ansprang, setzte sich der 36-jährige Türke aber doch ans Steuer und wollte den Wagen bis zur Tankstelle fahren. Dort wartete allerdings schon die Polizei, die der Fahrt ein Ende setzte.
Seine Tat hat der Mann aus Oberhausen bereits bitter bereut. Dieser »Tropfen auf dem heißen Stein« brachte ihn vom offenen in den geschlossenen Vollzug - seine Bewährungsstrafen von insgesamt 28 Monaten muss er nun in einem Dortmunder Gefängnis voll absitzen. Vom Haller Amtsrichter Peeter-Wilhem Pöld gab es gestern noch eine Geldstrafe obendrauf: 450 Euro muss der Mann zahlen und vor Ablauf eines Jahres wird er seinen Führerschein nicht wiederbekommen.

Artikel vom 22.03.2007