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Heiße Tipps rund ums Osterfeuer


Harsewinkel (WB). In diesen Tagen wird vielerorts wieder das Osterfeuer vorbereitet. Damit die Veranstalter den Brauch ohne Gefahr für Mensch und Umwelt genießen können, gibt Umweltberater Guido Linnemann hilfreiche Hinweise aus der Sicht des Umwelt- und Brandschutzes: Jedes private Osterfeuer muss bei der Ordnungsbehörde der Stadt Harsewinkel schriftlich angemeldet werden - und zwar bis zum 30. März. Außerdem muss eine Person, die das Abbrennen des Osterfeuers überwacht, angegeben werden.
»Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Zahl der Osterfeuer verringert werden kann«, so Linnemann. Und weiter: »Reisighaufen, die schon längere Zeit lagern, werden von vielen Kleintieren, Kröten und Insekten als Unterschlupf aufgesucht. Daher sollte der Strauchschnitt kurzfristig vor der Entzündung vollständig umgeschichtet werden«. Bei der Wahl eines geeigneten Standorts sollte man Abstand zu Gehölzen und sonstigen ökologisch sensiblen Bereichen halten. Linnemann: »Häufig bleibt unberücksichtigt, dass durch die starke Hitzeentwicklung Baumkronen, Sträucher und Hecken schwer geschädigt werden«.
Eigentlich selbstverständlich: Das Verbrennen von Abfällen und Grünabfällen ist grundsätzlich untersagt. Deshalb kann das ordnungswidrige Verbrennen aller Abfälle - außer Grünabfällen - mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Alle Jahre wieder muss die Feuerwehr zum Löschen von Osterfeuern ausrücken. Wichtig: Es sollten ausreichende Sicherheitsabstände zu Gebäuden (30 Meter) und Gehölzen eingehalten werden.
Weitere Fragen zum Osterfeuer beantwortet Guido Linnemann unter % 935 197 oder E-Mail: Guido.Linnemann@gt-net.de.

Artikel vom 22.03.2007