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Gericht in
London weist
Revision ab

Tödlicher Unfall

Von Stephan Rechlin
Gütersloh/London (WB). Der Revisions-Gerichtshof in London weist den Einspruch des in Gütersloh stationierten Soldaten Robert B. (22) gegen ein Urteil des Gütersloher Militärgerichtes zurück. Das Gericht hatte B. wegen eines Fahrfehlers, der drei Menschen das Leben kostete, zu einer Strafe von 1000 Pfund verurteilt.

Auf der Brockhagener Straße war der von Robert B. gesteuerte Militärjeep im August 2005 auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Laut Ausführungen seiner Anwälte sei Robert B. nach dem Unfall und während des Prozesses schweren seelischen Belastungen ausgesetzt gewesen, die mitunter zu Schlaflosigkeit geführt hätten. Obwohl er erst kurz zuvor seinen Führerschein erhalten habe, sei er von seinen Vorgesetzten mit einer Aufgabe betraut worden, die er noch nicht habe ausführen können. Auf seinen Protest hin habe der diensthabende Vorgesetzte diesen Befehl wiederholt und bekräftigt. Der Unfall sei auf einen »momentanen Lapsus« zurückzuführen, der bei dem Versuch passiert sei, einem Tier auf der Straße auszuweichen. Vor einem zivilen englischen Gericht wäre der Fall gar nicht mehr zugelassen worden, da zwischen Unfall und Anklage mehr als sechs Monate vergangen seien. Drei Anklagen wegen Totschlags seien zu diesem Zeitpunkt bereits von der Staatsanwaltschaft der britischen Armee fallen gelassen worden. Der britische Revisions-Gerichtshof mochte dieser Argumentation jedoch nicht folgen. »Robert B. muss mit der Tatsache leben, dass er für den Tod seiner Kameraden die Verantwortung trägt,« stellte der Vorsitzende Richter fest. In dem Urteil des Gütersloher Militärgerichtes vermochte der Richter kein exzessives Strafmaß zu erkennen. Schließlich seien die vor zivilen Gerichten geltenden Regeln auf Militärgerichte nicht anwendbar. Das Gütersloher Militärgericht war zum Schluss gekommen, dass überhöhte Geschwindigkeit zu dem Unfall geführt hatte.

Artikel vom 20.03.2007