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Handwerk
beunruhigt

Konkurrenz Stadtwerke


Lübbecke (WB). Die Kreishandwerkerschaft Wittekindsland unterstützt die Gesetzesinitiative der NRW-Landesregierung, die Hürden für die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Rahmen einer Novelle der Gemeindeordnung wieder höher zu hängen. So soll eine unternehmerische Tätigkeit der Stadtwerke im einschlägigen § 107 der Gemeindeordnung wie es bis 1999 der Fall war wieder einen »dringenden« öffentlichen Zweck voraussetzen.
»Die hohe Schranke war aus gutem Grund 40 Jahre lang kommunalverfassungsrechtlicher Standard. Privatunternehmen sind Kommunalunternehmen auf gleichen Märkten immer unterlegen, weil kommunale Unternehmen nicht insolvent werden können. Wenn außerdem ausgerechnet die Stadtwerke als diejenigen Stellen, die Handwerker und andere Pri-vatdienstleister in einem förmlichen Verfahren zum öffentlichen Netz zulassen, selbst als Wettbewerber auftreten, dann kann keine Waffengleichheit herrschen«, betont Kreishandwerksmeister Karl Kühn aus Lübbecke die Position von Handwerk und Mittelstand.
Besonders beunruhigt äußerte sich Kühn über die flächendeckende Kampagne der Stadtwerke in NRW gegen die Novellierung der Gemeindeordnung. Dahinter stehe eine völlig neue Konzeption für die Stadtwerke der Zukunft.
In einem dem Handwerk vorliegenden, vom Verband kommunaler Unternehmen in Auftrag gegebenen Gutachten »Stadtwerk der Zukunft« werde empfohlen, dass sich die Stadtwerke zu »Infrastruktur-Dienstleistern« insbesondere im Bereich Bauhof und Gebäudedienste profilieren sollten. Karl Kühn folgert: »Damit wollen sich Stadtwerke in Konkurrenz auch zum Handwerk neue lukrative Geschäftsfelder erschließen.«

Artikel vom 21.03.2007