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Satzung regelt die letzte Ruhe

Über anonyme Gräber entscheiden

Delbrück (sis). Seine letzte Ruhestätte stellt sich jeder anders vor. Manch einer möchte anonym beigesetzt werden. Ein anderer will seinen Verwandten nach dem Tod wenig Arbeit machen und würde ein pflegefreies Grab wählen. Ob diese Wünsche erfüllt werden können, hängt auch von der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen ab. Die soll jetzt in Delbrück geändert werden.

Ob es nun ein Grabfeld für pflegefreie Gräber in Delbrück-Mitte geben wird oder gar ein weiteres Grabfeld, auf dem eine anonyme Beisetzung möglich ist, entscheiden morgen (18 Uhr) die Ratsmitglieder bei ihrer Sitzung im Hagedorn-Forum. Die von der Stadt entwickelte Neufassung der entsprechenden Satzung stellte Olaf Merschmann, Mitarbeiter in der Friedhofsverwaltung, bereits im Haupt- und Finanzausschuss vor. Jetzt müssen die Fraktionen entscheiden, ob sie den Vorstellungen der Stadt zustimmen.
Die Friedhofsordnung in Delbrück stamme aus dem Jahr 1975, so Olaf Merschmann, und sei seitdem kaum verändert worden. Das neue Bestattungsgesetz sieht keinen Sargzwang mehr vor. Der »Sargzwang« kann jedoch vom Friedhofsträger geregelt werden. Mit der neuen Satzung wird die Stadt Delbrück den Sargzwang grundsätzlich vorschreiben. Nur in Ausnahmefällen (wenn es den Glaubensgrundsätzen entspricht) kann eine Bestattung ohne Sarg stattfinden. In jedem Fall muss die Leiche aber im Sarg von der Leichenhalle zur Grabstelle überführt werden.
Auf eine Ausweisung eines Aschestreufeldes soll aus Platzgründen verzichtet werden.
In der Vergangenheit häuften sich die Anfragen im Friedhofsamt nach Gräbern, für die keine Grabpflege anfällt. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, möchte die Stadt pflegefreie Gräber anbieten. Um die bestehende Friedhofskultur zu wahren, soll der Name des Verstorbenen dort aber sichtbar bleiben. Wenn im Rat nicht nur den pflegefreien Gräbern, sondern auch der anonymen Bestattung zugestimmt werden sollte, müsste die Stadt auf dem neuen Teil des Friedhofes gleich zwei Grabfelder ausweisen. Merschmann gab zu Bedenken, dass es wegen fehlender Nachfrage nach anonymen Bestattungen zu Leerständen kommen könnte. Weiterhin soll die Satzung regeln, dass bei Neuanlagen von Gräbern liegende Grabplatten nicht mehr als 40 Prozent der Ruhestätte ausmachen. Friedhöfe sollen Grünanlagen bleiben, zum anderen dient die Vorgabe der Belüftung der Friedhofsfläche.

Artikel vom 21.03.2007